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BESCHREIBUNG
Schweizerische Gesellschaft für Rechtspsychologie (SGRP)
vereinigt Psychologinnen und Psychologen, die als Psychotherapeuten, als Gutachter, als
Forscher und Dozenten im Schnittbereich von Psychologie und Recht arbeiten. Sie
fördert Weiterbildungsmöglichkeiten für ihre Mitglieder und die Zusammenarbeit
mit anderen Berufsgruppen des Rechtswesens.
Alle Mitglieder gehören auch dem Dachverband der Föderation der Schweizer
Psychologinnen und Psychologen FSP an. Die SGRP/SSPL ist ein Gliedverband der
FSP. Ihre Mitglieder sind der Berufsordnung der FSP und den Zusätzen der
ethischen Richtlinien der SGRP verpflichtet.
Die wachsende Komplexität der Probleme im zwischenmenschlichen Bereich
unserer Gesellschaft erfordert zunehmend Spezialisten, die eine Brücke zwischen
dem Verständnis menschlicher Probleme und den Erfordernissen des Rechtssystems
schlagen können. Diese Spezialisten verfügen über vertiefte Erkenntnisse über
das menschliche Verhalten und Empfinden und können diese auch mit den
gesetzlichen Rahmenbedingungen in Zusammenhang bringen.
Die Rechtspsychologie nimmt sich zahlreicher gesellschaftlicher Probleme an:
- Täterbegutachtung und Behandlung
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Deviantes Verhalten von Jugendlichen und Erwachsenen
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Gewalttätigkeit als Ausdruck von psychopathologischem oder von kriminellem Verhalten
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Opferbegutachtung und Behandlung
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Physische, sexuelle oder psychische Misshandlung von Erwachsenen und von Kindern
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Gutachten im Straf- und Zivilrecht
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Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen
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Zivilrechtliche und psychologische Beurteilungen im Zusammenhang mit Scheidung, Besuchsrecht, Obhut der Kinder, Adoption
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Wirkungsforschung
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Erfassung der allgemeinen Abläufe innerhalb des Polizei- und Justizwesens,
Verhaftung, Befragung, Untersuchung, psychologische oder psychiatrische Begutachtung, Rechtssprechung, Massnahmen- und Strafvollzug
Die Mitglieder der SGRP arbeiten in verschiedenen rechtspsychologisch relevanten Gebieten:
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Als Gutachter übernehmen sie Aufträge von Justiz- und Zivilbehörden,
um Erwachsene, Kinder und Jugendliche unter vorgegebenen Fragestellungen zu begutachten. Im Bereich des Zivilrechtes handelt es sich dabei vorwiegend um die
Zuteilung der Kinder, Beurteilung der elterlichen Aufsichtsrechte, Besuchsrechte der Kinder nach Scheidungen der Eltern. Im strafrechtlichen Bereich geht es um
den Grad der Verantwortungsfähigkeit des Täters (Einschränkungen der intellektuellen Fähigkeiten durch psychopathologische oder neuro- psychologische
Faktoren), um Gefährlichkeitsprognosen zur Bestimmung der Vollzugsanstalt und bei Entlassungen aus dem Strafvollzug, Vorschlägen für Behandlungsmassnahmen,
Feststellung der Glaubwürdigkeit der Opfer und der Zeugen.
Begutachtungen
erfolgen auch für die Invalidenversicherung, zur Abklärung
der Militärdiensttauglichkeit, sowie für eidgenössische
Personen-Sicherheitsprüfungen; verwaltungsrechtliche
Begutachtungen kommen besonders bei der Beurteilung der
so genannten Waffenfähigkeit in Frage. Bei der Begutachtung
für Strassenverkehrsämter sind die fahrspezifischen
Fähigkeiten sowie die charakterliche Fahreignung zu
beurteilen.
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Als Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten übernehmen sie angeordnete Massnahmetherapien mit Kindern, Jungendlichen und Erwachsenen. Sie
arbeiten in Institutionen oder in eigener Praxis. Zu Handen der Auftraggeber erstellen sie Berichte über den Therapieverlauf.
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Sie beraten Institutionen des Massnahme- und Strafvollzugs, engagieren sich im Kinder- und Jugendschutz und arbeiten auch an Programmen der Prävention und an Vorschlägen für Gesetzesänderungen mit.
- Risk-Assessment
an Schulen und in Betrieben, im militärischen Aushebungswesen,
bei Polizeieinsätzen, beim Aggressionsmanagement und
bei Interventionen in Institutionen.
- Im
Bereich der forensischen Kinder- und Jugendpsychologie
werden minderjährige
TäterInnen und Opfer begutachtet und therapiert. Weitere
Aktivitäten können erfolgen im Kinder- und Jugendschutz,
für die Prävention, als Begleitung sozialpädagogischer
Massnahmen, Beratung von Jugendanwaltschaften bezw. -gerichten,
Supervisionstätigkeit in sozialpädagogischen Teams
und in Organen der Jugendstrafrechtspflege usw.
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Bei den staatlichen Ordnungskräften sind zweiTätigkeitsbereiche zu nennen: Traditionellerweise sind Psychologen bei der Polizei
in der Personalselektion und Personalweiterbildung tätig und sie beschäftigen sich mit der Bewältigung der berufsbedingten psychischen
Belastungen der Polizeiarbeit. In neuerer Zeit nehmen Psychologen auch operative Tätigkeiten wahr, so z.B. in Situationen von Geiselnahmen oder in
Aufträgen, in welchen offensichtlich psychisch oder geistig gestörte Personen involviert sind. In gewissen städtischen Sondereinheiten spezialisieren sich Polizeipsychologen
auf Untersuchungsbefragungen oder für die Befragung von Kindern bei vermuteter sexueller Ausbeutung. Zudem beschäftigen sich gewisse
Polizeipsychologen mit Fahndungsaufgaben wie dem Profiling, d.h. mit der Ausarbeitung von psychologischen Profilen von Tatverdächtigen bei unaufgeklärten
Verbrechen.
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Sie sind aktiv im Bereich der Opferhilfe oder der Mediation zwischen Opfern und Tätern. Es existieren zudem zahlreiche professionelle Gruppierungen, welche in Nischenbereichen tätig sind, in denen
sich Psychologen mit Frauen beschäftigen, welche Opfer von häuslicher und/oder sexueller Gewalt geworden sind oder mit gewalttätigen Männern, usw.
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Sie sind in der Lehre tätig
in der Ausbildung von Psychologen, Sozialarbeitern, Medizinern und Personal des Straf- und Massnahmevollzugs, Sozialpädagogen etc. und in
der Weiterbildung von Anwälten, Richtern und Mitgliedern der Justizbehörde.
- Forschung:
Planung, Entwicklung, Durchführung, Auswertung und
Publikation wissenschaftlicher Studien an einzelnen Zentren
und in nationalen und internationalen Forschungsverbünden.
Unter anderem wird die Qualität der psychologischen
Begutachtung überprüft, die Reaktionen und Bedürfnisse
von Verbrechensopfern, Delikttypen können miteinander
verglichen werden sowie die richterliche Entscheidungsfindung
aus psychologischer Sicht analysiert, usw.
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