BESCHREIBUNG

Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtspsychologie (SGRP) vereinigt Psychologinnen und Psychologen, die als Psychotherapeuten, als Gutachter, als Forscher und Dozenten im Schnittbereich von Psychologie und Recht arbeiten. Sie fördert Weiterbildungsmöglichkeiten für ihre Mitglieder und die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen des Rechtswesens. 

Alle Mitglieder gehören auch dem Dachverband der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP an. Die SGRP/SSPL ist ein Gliedverband der FSP. Ihre Mitglieder sind der Berufsordnung der FSP und den Zusätzen der ethischen Richtlinien der SGRP verpflichtet. 

Die wachsende Komplexität der Probleme im zwischenmenschlichen Bereich unserer Gesellschaft erfordert zunehmend Spezialisten, die eine Brücke zwischen dem Verständnis menschlicher Probleme und den Erfordernissen des Rechtssystems schlagen können. Diese Spezialisten verfügen über vertiefte Erkenntnisse über das menschliche Verhalten und Empfinden und können diese auch mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen in Zusammenhang bringen. 

Die Rechtspsychologie nimmt sich zahlreicher gesellschaftlicher Probleme an: 

  • Täterbegutachtung und Behandlung 
  • Deviantes Verhalten von Jugendlichen und Erwachsenen 
  • Gewalttätigkeit als Ausdruck von psychopathologischem oder von kriminellem Verhalten, 
  • Opferbegutachtung und Behandlung 
  • Physische, sexuelle oder psychische Misshandlung von Erwachsenen und von Kindern 
  • Gutachten im Straf-und Zivilrecht 
  • Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen 
  • Zivilrechtliche und psychologische Beurteilungen im Zusammenhang mit Scheidung, Besuchsrecht, Obhut der Kinder, Adoption 
  • Wirkungsforschung 
  • Erfassung der allgemeinen Abläufe innerhalb des Polizei-und Justizwesens, Verhaftung, Befragung, Untersuchung, psychologische oder psychiatrische Begutachtung, Rechts- sprechung, Massnahmen- und Strafvollzug 


Die Mitglieder der SGRP arbeiten in verschiedenen rechtspsychologisch relevanten Gebieten: 

  • Als Gutachter übernehmen sie Aufträge von Justiz- und Zivilbehörden, um Erwachsene, Kinder und Jugendliche unter vorgegebenen Fragestellungen zu begutachten. Im Bereich des Zivilrechtes handelt es sich dabei vorwiegend um die Zuteilung der Kinder, Beurteilung der elterlichen Aufsichtsrechte, Besuchsrechte der Kinder nach Scheidungen der Eltern. Im strafrechtlichen Bereich geht es um den Grad der Verantwortungsfähigkeit des Täters (Einschränkungen der intellektuellen Fähigkeiten durch psychopathologische oder neuro- psychologische Faktoren), um Gefährlichkeitsprognosen zur Bestimmung der Vollzugsanstalt und bei Entlassungen aus dem Strafvollzug, Vorschlägen für Behandlungsmassnahmen, Feststellung der Glaubwürdigkeit der Opfer und der Zeugen. 
  • Als Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten übernehmen sie angeordnete Massnahmetherapien mit Kindern, Jungendlichen und Erwachsenen. Sie arbeiten in Institutionen oder in eigener Praxis. Zu Handen der Auftraggeber erstellen sie Berichte über den Therapieverlauf. 
  • Sie beraten Institutionen des Massnahme- und Strafvollzugs, engagieren sich im Kinder- und Jugendschutz und arbeiten auch an Programmen der Prävention und an Vorschlägen für Gesetzesänderungen mit. 
  • Sie sind in der Lehre (Ausbildung von Psychologen, Sozialarbeitern und Personal des Straf- und Massnahmevollzugs, Sozialpädagogen etc. und Weiterbildung von Anwälten, Richtern und Mitgliedern der Justizbehörde) tätig und beteiligen sich an schweizerischen und internationalen Forschungsprojekten.