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BESCHREIBUNG
Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtspsychologie (SGRP) vereinigt
Psychologinnen und Psychologen, die als Psychotherapeuten, als Gutachter, als
Forscher und Dozenten im Schnittbereich von Psychologie und Recht arbeiten. Sie
fördert Weiterbildungsmöglichkeiten für ihre Mitglieder und die Zusammenarbeit
mit anderen Berufsgruppen des Rechtswesens.
Alle Mitglieder gehören auch dem Dachverband der Föderation der Schweizer
Psychologinnen und Psychologen FSP an. Die SGRP/SSPL ist ein Gliedverband der
FSP. Ihre Mitglieder sind der Berufsordnung der FSP und den Zusätzen der
ethischen Richtlinien der SGRP verpflichtet.
Die wachsende Komplexität der Probleme im zwischenmenschlichen Bereich
unserer Gesellschaft erfordert zunehmend Spezialisten, die eine Brücke zwischen
dem Verständnis menschlicher Probleme und den Erfordernissen des Rechtssystems
schlagen können. Diese Spezialisten verfügen über vertiefte Erkenntnisse über
das menschliche Verhalten und Empfinden und können diese auch mit den
gesetzlichen Rahmenbedingungen in Zusammenhang bringen.
Die Rechtspsychologie nimmt sich zahlreicher gesellschaftlicher Probleme an:
- Täterbegutachtung und Behandlung
- Deviantes Verhalten von Jugendlichen und Erwachsenen
- Gewalttätigkeit als Ausdruck von psychopathologischem oder von kriminellem
Verhalten,
- Opferbegutachtung und Behandlung
- Physische, sexuelle oder psychische Misshandlung von Erwachsenen und von
Kindern
- Gutachten im Straf-und Zivilrecht
- Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen
- Zivilrechtliche und psychologische Beurteilungen im Zusammenhang mit
Scheidung, Besuchsrecht, Obhut der Kinder, Adoption
- Wirkungsforschung
- Erfassung der allgemeinen Abläufe innerhalb des Polizei-und Justizwesens,
Verhaftung, Befragung, Untersuchung, psychologische oder psychiatrische
Begutachtung, Rechts- sprechung, Massnahmen- und Strafvollzug
Die
Mitglieder der SGRP arbeiten in verschiedenen rechtspsychologisch relevanten
Gebieten:
- Als Gutachter übernehmen sie Aufträge von Justiz- und Zivilbehörden,
um Erwachsene, Kinder und Jugendliche unter vorgegebenen Fragestellungen zu
begutachten. Im Bereich des Zivilrechtes handelt es sich dabei vorwiegend um die
Zuteilung der Kinder, Beurteilung der elterlichen Aufsichtsrechte, Besuchsrechte
der Kinder nach Scheidungen der Eltern. Im strafrechtlichen Bereich geht es um
den Grad der Verantwortungsfähigkeit des Täters (Einschränkungen der
intellektuellen Fähigkeiten durch psychopathologische oder neuro- psychologische
Faktoren), um Gefährlichkeitsprognosen zur Bestimmung der Vollzugsanstalt und
bei Entlassungen aus dem Strafvollzug, Vorschlägen für Behandlungsmassnahmen,
Feststellung der Glaubwürdigkeit der Opfer und der Zeugen.
- Als Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten übernehmen sie
angeordnete Massnahmetherapien mit Kindern, Jungendlichen und Erwachsenen. Sie
arbeiten in Institutionen oder in eigener Praxis. Zu Handen der Auftraggeber
erstellen sie Berichte über den Therapieverlauf.
- Sie beraten Institutionen des Massnahme- und Strafvollzugs,
engagieren sich im Kinder- und Jugendschutz und arbeiten auch an Programmen der
Prävention und an Vorschlägen für Gesetzesänderungen mit.
- Sie sind in der Lehre (Ausbildung von Psychologen, Sozialarbeitern
und Personal des Straf- und Massnahmevollzugs, Sozialpädagogen etc. und
Weiterbildung von Anwälten, Richtern und Mitgliedern der Justizbehörde) tätig
und beteiligen sich an schweizerischen und internationalen Forschungsprojekten.
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