Liste der rechtspsychologischen Gutachter der SGRP        

 

R E G L E M E N T                                                            

 

 

 1. Allgemeines
 2. Zulassungsbedingungen
 3. Zulassungskommission
 4. Aufnahmegesuch
 5. Zulassung
 6. Streichung von der Liste
 7. Kosten
 8. Qualitätssicherung

 

 

1. Allgemeines

Die SGRP/SSPL führt eine Liste ihrer Mitglieder, die über eine Ausbildung in Rechtspsychologie verfügen und sich über ausreichende praktische Erfahrung in Begutachtung sowie fortlaufende Weiterbildung ausweisen können.

 

Die Gutachter werden auf der Liste nach den Typen von Gutachten, die sie überprüfen liessen, geführt. Folgende Typen sind zur Zeit möglich: 

  • Gutachter im Strafrecht für Erwachsene
  • Gutachter im Strafrecht für Kinder und Jugendliche
  • Gutachter für Glaubhaftigkeit von Aussagen
  • Gutachter im Zivilrecht für Familienfragen
  • Gutachter im Versicherungsrecht
  • Gutachter für Militär


Die Liste kann auf Antrag erweitert werden.

 

Die SGRP/SSPL verteilt diese Liste jährlich an die zuständigen kantonalen und eidgenössischen Stellen.

 

 

2. Zulassungsbedingungen                            ^

Auf der Liste wird als zugelassene Gutachterin oder zugelassener Gutachter geführt, wer:  

  • ordentliches Mitglied der SGRP/SSPL ist und dem Dachverband FSP angehört.
  • eine anerkannte Ausbildung in rechtspsychologischer Begutachtung absolviert hat oder
  • sich über berufspraktische Erfahrung mit Begutachtung ausweisen kann und aktuell in diesem Feld tätig ist, oder
  • sich über eine rechtspsychologische Ausbildung ausweisen kann, jedoch in einem Gutachtenstyp noch nicht über die notwendige Anzahl von Gutachten verfügt und sich für die weitere Arbeit zur Fortsetzung der Supervision durch einen von der SGRP/SSPL zugelassenen Supervisor verpflichtet.
  • sich in seiner Tätigkeit an den ethischen Richtlinien der FSP orientiert.

 

 

3. Zulassungskommission                             ^

Eine Zulassungskommission prüft die Dossiers von Bewerbern und Bewerberinnen und entscheidet über deren Aufnahme auf die Gutachterliste.

  • Die Mitglieder der Zulassungskommission werden vom Vorstand der SGRP/SSPL ernannt.
  • Die Kommission besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Sie konstituiert sich selber.

 

 

4. Aufnahmegesuch                                       ^

Die Gesuchsteller reichen zu Handen der Zulassungskommission SGRP/SSPL ein Dossier ein, das folgende Dokumente enthalten muss: 

  • Begleitbrief des Gesuchsstellers, der angibt, für welche Art von Gutachten das Gesuch gestellt wird, für die er auf der Liste (SGRP/SSPL) geführt werden soll. Ausserdem sollen alle Beilagen aufgelistet  werden.
  • Einen vollständigen und ausführlichen Lebenslauf
  • Eine Darstellung des beruflichen Werdeganges als Rechtspsychologe, Ausbildung in diesem Bereich und Erfahrungen im Bereich der Begutachtung.
    Folgende Punkte sollten erläutert werden, die Punkte 1-5 sind zwingend, die restlichen fakultativ: 

1. Allgemeine rechtspsychologische Ausbildung (Ort, Stundenzahl)

2. Berufserfahrungen im Bereich der Rechtspsychologie (Ort, Stundenzahl)

3. Ausbildung in rechtspsychologischer Begutachtung (Ort, Stundenzahl)

4. Berufserfahrung als Gutachter (Ort, Stundenzahl)

5. Supervision in Begutachtung (Ort, Stundenzahl)

6. Lehrtätigkeit im Bereich rechtspsychologischer Begutachtung

7. Publikationen im Bereich der Begutachtung, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Vorträge etc.

8. Mitgliedschaft in Fachgesellschaften

9. Weitere Bemerkungen: 

  • Vier vollständige und anonymisierte Originial-Gutachten für jeden beantragten Gutachtenstyp.
  • Gutachten, die mit weiteren Gutachtern gemeinsam erstellt wurden, werden zur Hälfte angerechnet. Gutachten, die von einem Dienstleiter mitunterzeichnet wurden, jedoch alleine ausgeführt wurden, sind zur Zeit akzeptiert.
  • Auszug aus dem eidg. Strafregister
  • Eine Kopie der Quittung der Überweisung der Überprüfungsgebühr von Fr. 400.- für jeden Gutachtenstyp, der anerkannt werden soll.

 

Unvollständige Dossiers werden von der Kommission nicht bearbeitet. Eine Kopie des vollständigen Dossiers soll eingeschrieben per Post oder per E-mail an jedes Mitglied der Kommission geschickt werden:

 

Forensisches Institut Ostschweiz

Frau Monika Egli-Alge

Frauenfelderstrasse 37

8570 Weinfelden

E-mail: megal@bluewin.ch

 

Praxis für Psychotherapie und Begutachtung

Dr. Hans-Werner Reinfried

Bahnhofpassage / Bankstrasse 10

8610 Uster

E-mail: reinfried@begutachtung.ch

 

Prof. Philip D. Jaffé

2bis, rue de Saint-Léger

1205 Genève

E-mail:  Philippe.Jaffe@pse.unige.ch

 

 

5. Zulassung                                                    ^

Genügt der Gesuchsteller den Anforderungen des Reglements, wird die Zulassung erteilt.

 

Im Falle einer Ablehnung begründet die Kommission auf Verlangen des Gesuchstellers ihren Entscheid und zeigt allenfalls Wege auf, die zur Zulassung führen können.

 

 

6. Streichung von der Liste                           ^

Gutachterinnen und Gutachter werden von der Liste gestrichen, wenn sie

  • ihren Beruf aufgeben
  • durch Krankheit oder Tod ausscheiden
  • strafrechtlich verurteilt werden
  • die Teilnahme an den Qualitätsregelkreisen verweigern

 

 

7. Kosten                                                       ^

Für die Überprüfung des Dossiers zahlt der Gesuchsteller Fr. 400.- im Voraus (Post-Konto der SGRP 17-750809-4). Mitglieder, die auf der Liste geführt werden, zahlen jährlich einen Unkostenbeitrag. Der Betrag wird vom Vorstand der SGRP festgesetzt.

 

 

8. Qualitätssicherung                                    ^

Die anerkannten Gutachter verpflichten sich zur regelmässigen Teilnahme an Qualitätszirkeln bzw. Intervisionsgruppen. Ein Qualitätszirkel besteht aus mindestens vier zugelassenen Gutachterinnen und Gutachtern und kommt wenigstens zweimal im Jahr zusammen.

 

Über die Treffen wird eine Präsenzliste geführt. Es wird darauf geachtet, dass alle Beteiligten Gutachten oder Teile davon vorlegen. Bei Problemen innerhalb der Gruppe oder eines Teilnehmers informiert die Gruppe die Zulassungskommission.

 

 

 

8610 Uster, Dezember 2005 / Dr. Philip D. Jaffé und Dr. Hans-Werner Reinfried