Liste
der rechtspsychologischen Gutachter der SGRP
R
E G L E M E N T
1. Allgemeines
2. Zulassungsbedingungen
3. Zulassungskommission
4. Aufnahmegesuch
5. Zulassung
6. Streichung von der Liste
7. Kosten
8. Qualitätssicherung
1.
Allgemeines
Die
SGRP/SSPL führt eine Liste ihrer Mitglieder, die über
eine Ausbildung in Rechtspsychologie verfügen und sich über
ausreichende praktische Erfahrung in Begutachtung sowie fortlaufende
Weiterbildung ausweisen können.
Die
Gutachter werden auf der Liste nach den Typen von Gutachten, die
sie überprüfen liessen, geführt. Folgende Typen sind
zur Zeit möglich:
Gutachter im Strafrecht für Erwachsene
Gutachter im Strafrecht für Kinder und Jugendliche
Gutachter für Glaubhaftigkeit von Aussagen
Gutachter im Zivilrecht für Familienfragen
Gutachter im Versicherungsrecht
Gutachter für Militär
Die
Liste kann auf Antrag erweitert werden.
Die
SGRP/SSPL verteilt diese Liste jährlich an die zuständigen
kantonalen und eidgenössischen Stellen.
Auf
der Liste wird als zugelassene Gutachterin oder zugelassener Gutachter
geführt, wer:
ordentliches Mitglied der SGRP/SSPL ist und dem Dachverband FSP
angehört.
eine anerkannte Ausbildung in rechtspsychologischer Begutachtung
absolviert hat oder
sich über berufspraktische Erfahrung mit Begutachtung ausweisen
kann und aktuell in diesem Feld tätig ist, oder
sich über eine rechtspsychologische Ausbildung ausweisen kann,
jedoch in einem Gutachtenstyp noch nicht über die notwendige
Anzahl von Gutachten verfügt und sich für die weitere
Arbeit zur Fortsetzung der Supervision durch einen von der
SGRP/SSPL zugelassenen Supervisor verpflichtet.
sich in seiner Tätigkeit an den ethischen Richtlinien der FSP
orientiert.
Die
Gesuchsteller reichen zu Handen der Zulassungskommission SGRP/SSPL
ein Dossier ein, das folgende Dokumente enthalten muss:
Begleitbrief des Gesuchsstellers, der angibt, für welche Art
von Gutachten das Gesuch gestellt wird, für die er auf
der Liste (SGRP/SSPL) geführt werden soll. Ausserdem sollen
alle Beilagen aufgelistet werden.
Einen vollständigen und ausführlichen Lebenslauf
Eine Darstellung des beruflichen Werdeganges als Rechtspsychologe,
Ausbildung in diesem Bereich und Erfahrungen im Bereich der
Begutachtung. Folgende Punkte sollten erläutert werden,
die Punkte
1-5 sind zwingend, die restlichen fakultativ:
1.
Allgemeine rechtspsychologische Ausbildung (Ort, Stundenzahl)
2.
Berufserfahrungen im Bereich der Rechtspsychologie (Ort, Stundenzahl)
3.
Ausbildung in rechtspsychologischer Begutachtung (Ort, Stundenzahl)
4.
Berufserfahrung als Gutachter (Ort, Stundenzahl)
5.
Supervision in Begutachtung (Ort, Stundenzahl)
6.
Lehrtätigkeit im Bereich rechtspsychologischer Begutachtung
7.
Publikationen im Bereich der Begutachtung, wissenschaftliche Veröffentlichungen,
Vorträge etc.
8.
Mitgliedschaft in Fachgesellschaften
9.
Weitere Bemerkungen:
Vier vollständige und anonymisierte Originial-Gutachten für
jeden beantragten Gutachtenstyp.
Gutachten,
die mit weiteren Gutachtern gemeinsam erstellt wurden, werden zur
Hälfte angerechnet. Gutachten, die von einem Dienstleiter
mitunterzeichnet wurden, jedoch alleine ausgeführt wurden,
sind zur Zeit akzeptiert.
Auszug aus dem eidg. Strafregister
Eine Kopie der Quittung der Überweisung der Überprüfungsgebühr
von Fr. 400.- für jeden Gutachtenstyp, der anerkannt werden
soll.
Unvollständige
Dossiers werden von der Kommission nicht bearbeitet. Eine Kopie
des vollständigen Dossiers soll eingeschrieben per Post oder
per E-mail an jedes Mitglied der Kommission geschickt werden:
Genügt
der Gesuchsteller den Anforderungen des Reglements, wird die Zulassung
erteilt.
Im
Falle einer Ablehnung begründet die Kommission auf Verlangen
des Gesuchstellers ihren Entscheid und zeigt allenfalls Wege auf,
die zur Zulassung führen können.
Für
die Überprüfung des Dossiers zahlt der Gesuchsteller Fr.
400.- im Voraus (Post-Konto der SGRP 17-750809-4). Mitglieder, die auf der Liste geführt werden,
zahlen jährlich einen Unkostenbeitrag. Der Betrag wird vom
Vorstand der SGRP festgesetzt.
Die
anerkannten Gutachter verpflichten sich zur regelmässigen Teilnahme
an Qualitätszirkeln bzw. Intervisionsgruppen. Ein Qualitätszirkel
besteht aus mindestens vier zugelassenen Gutachterinnen und Gutachtern
und kommt wenigstens zweimal im Jahr zusammen.
Über
die Treffen wird eine Präsenzliste geführt. Es wird darauf
geachtet, dass alle Beteiligten Gutachten oder Teile davon vorlegen.
Bei Problemen innerhalb der Gruppe oder eines Teilnehmers informiert
die Gruppe die Zulassungskommission.
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Uster, Dezember 2005 / Dr. Philip D. Jaffé und Dr. Hans-Werner
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