SGRP-Preis   Reglement    

 

Weiterbildung durch die SGRP
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Workshop zur Anwendung des SVR-20 (Sexual Violence Risk-20)

Diplom: Rechtspsychologische Begutachtung mit Kindern und Jugendlichen

Studiengang Rechtspsychologie

Aus- und Weiterbildungsprogramme in Rechtspsychologie

Diplôme Universitaire International 'Psychologie et Justice'

Formation en psychologie forensic en Argentinie

 

Weiterbildung / Tagungen der SGRP

Weiterbildung  Prognosegutachten   3. November 2010 in Bern  


Universitäre Psychiatrische Kliniken (UPK) Basel

        Workshop zur Anwendung des SVR-20 (Sexual Violence Risk-20)
        7. September 2010, UPK Basel, Hörsaal Direktionsgebäude
        
Ausschreibung   



Diplom: Rechtspsychologische Begutachtung mit Kindern und Jugendlichen

Institut Universitaire Kurt Bösch, Sion   IUKB

aktuell:
Master interdisciplinaire en droits de l'enfant (MIDE), "L'enfance d'un nouveau contrat social"
           einschreiben bis 17. Mai 2010


Die Ausbildung richtet sich an Psychologinnen und Psychologen, die über einen
Universitätsabschluss im Hauptfach Psychologie verfügen und die sich über eine
ausreichende praktische Erfahrung in der Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen
ausweisen können, die sie zur rechtspsychologischen Begutachtung hinweist.
Insbesondere richtet sich die Ausbildung an Psychologinnen und Psychologen, die
im klinischen, schulischen und erzieherischen Bereich öffentlicher Institutionen
arbeiten wie auch an niedergelassene Psychologinnen und Psychologen, die
solche Erfahrungen nachweisen können.                                                                                                                       ^



Studiengang Rechtspsychologie

Universität Bern
Informationen, Anmeldung: SCIP
Curriculum

Ziel
Es soll eine erweiterte und vertiefte wissenschaftliche und berufliche Qualifikation
zur Lösung spezifischer Probleme des Rechtssystems erreicht werden. Die erworbene
Fachkompetenz befähigt, als Fachpsychologe/Fachpsychologin eigenverantwortlich
in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Rechtspsychologie tätig zu sein.

AdressatInnen
Psychologen und Psychologinnen mit einem Universitätsabschluss (Lizentiat oder
Master) im Hauptfach Psychologie, die nach Möglichkeit im Bereich der rechts-
psychologischen Praxis tätig sind.                                                                            ^



Aus- und Weiterbildungsprogramme in Rechtspsychologie

Universität Zürich, Dr. phil. Henriette Haas   www

Universitäten Genf + Sion, Prof. Philip Jaffé  www    +   IUKB Sion www

Kompetenzzentrum Rechtspsychologie Universität St. Gallen, Dr. phil. Revital Ludewig-Kedmi   www 

Forensisches Institut Ostschweiz, lic. phil. Monika Egli-Alge   www    > aktuelle Fortbildung (ab September 2009): pdf (Ausschreibung) + pdf (Anmeldung)

Institut für Opferschutz und Täterbehandlung IOT, Zürich   www   > Lehrgang 2009-2011


Diplôme Universitaire International 'Psychologie et Justice' 2007

Université de Liège et Université de Lille 3, avec la collaboration de l'Institut de Criminologie
de l'Université de Lille 2, et le soutien de l'Association Française de Criminologie (AFC) et du
Forum Européen de Politique Criminelle Appliquée (EFK)        
psychologie_justice.pdf  



Formation en psychologie forensic en ARGENTINIE

Programme  + curriculum  de Liliana E. Alvarez     [fichiers doc]


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

   P R E I S  D E R  S G R P                                                  


R E G L E M E N T

EINLEITUNG

Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtspsychologie (SGRP) ist ein Berufsverband, der das Ziel verfolgt, den Berufsstand der Rechtspsychologie durch Ausbildung zu fördern.

Die SGRP ist der Föderation der Schweizerischen Psychologinnen und Psychologen angeschlossen.


Sie achtet darauf, jungen Psychologen und Psychologinnen den Eintritt in die Berufswelt zu erleichtern.


Aufgrund dieses Bestrebens vergibt die SGRP alle zwei Jahre einen Preis von CHF 1000.-, mit dem ein Universitätsdiplom, ein Mastergrad oder eine Doktorarbeit zu einem rechtspsychologischen Thema prämiert werden soll.


Ausnahmsweise kann auch eine Arbeit aus einem ausser-akademischen Bereich ausgezeichnet werden.


Zusätzlich kann ein zweiter und ein dritter Preis im Sinne einer Auszeichnung zuerkannt werden.
 

 

REGLEMENT
 

Artikel 1. Teilnehmer


Die Teilnahme am Wettbewerb ist in erster Linie für Studenten mit mindestens einem Bachelor Grad in Psychologie reserviert, welche in einem universitären Studienprogramm eingeschrieben sind.
 

Personen, welche ihre Studien abgeschlossen haben oder welche eine schriftliche Arbeit in einem entsprechenden Berufsfeld verfasst haben, können sich ebenfalls bewerben.
 

Das Dossier für eine Kandidatur wird durch den Autor der Arbeit eingereicht.
 

 

Artikel 2. Gegenstand des Preises


Der Preis ist für Originalarbeiten im Bereich der Rechtspsychologie vorgesehen.


Der Preis beabsichtigt:

  • Die Wertschätzung von Arbeiten, welche in der universitären Ausbildung in der Schweiz entstanden sind.
  • Die Ermutigung zu Kreativität und Originalität im Bereich der Rechtspsychologie.
  • Die Förderung von Verbindungen zwischen akademisch und beruflich Tätigen.
  • Die Sensibilisierung der wissenschaftlichen Welt und eines weiteren Publikums für die Belange der Rechtspsychologie.
     

 

Artikel 3. Jury


Die Jury setzt sich aus mindestens 5 Personen zusammen, welche durch den Vorstand der SGRP bestimmt werden.


Mindestens ein Jury-Mitglied ist auch Vorstandsmitglied der SGRP.


Nach der Lektüre der Arbeit wird der Preis von CHF 1000.- zugesprochen.


Falls mehrere speziell interessante Arbeiten dies rechtfertigen, kann die Jury einen zweiten und dritten Preis im Sinne einer Auszeichnung zuerkennen.


Die Jury behält sich das Recht vor, keinen Preis zuzusprechen.


Gegen die Entscheidung der Jury kann nicht appelliert werden.
 

 

Artikel 4. Bewerbungsdossier


Das Bewerbungsdossier ist bis zum 30.
Juni an folgende Adresse zu schicken:

  Kompetenzzentrum für Rechtspsychologie
  Universität St. Gallen / IRP
  Bodanstrasse 4
  9000 St. Gallen
 

Das Dossier enthält:

  • eine Zusammenfassung der Arbeit (höchstens 350 Wörter)
  • ein auf Papier gedrucktes Exemplar der Arbeit sowie ein elektronisches Exemplar (im pdf-Format)
  • den Lebenslauf des Autors inklusive Foto
  • ein Bewerbungsschreiben
  • ein Begleitschreiben der für die Arbeit verantwortlichen Lehrperson, wenn es sich um eine universitäre Arbeit handelt

 
Die Jury entscheidet bis 15. September.

 

 

Artikel 5. Auswahlkriterien


Die Auswahl richtet sich auf die Originalität und auf die Qualität der Ausführung des Themas der Arbeit.

 


Artikel 6. Überreichung des Preises


D
ie Preisverleihung findet an der nächsten Generalversammlung statt. Der Preis wird allen Mitgliedern der SGRP mitgeteilt, weiter werden die akademischen Instanzen der Universität des Laureaten/der Laureatin benachrichtigt wie auch verschiedene Instanzen der FSP.


Die SGRP ist berechtigt, die Nachricht auch weiteren Empfängern mitzuteilen. Der Laureat/die Laureatin wird diesbezüglich informiert.

 

 

Artikel 7. Gegenleistungen


Als Gegenleistungen zur Zuerkennung des Preises:

  • verdankt der Laureat/die Laureatin die SGRP in allen Vorstellungen und weiteren Veröffentlichungen, in denen die prämierte Arbeit erwähnt wird;
  • autorisiert er/sie die SGRP, die Resultate seiner/ihrer Arbeit einem grösseren Publikum bekannt zu machen, im Besonderen auf ihrer Internetseite;
  • akzeptiert er/sie, die Arbeit im Rahmen einer von der SGRP organisierten Tagung unentgeltlich vorzustellen.


Durch die Teilnahme an diesem Wettbewerb anerkennt der Bewerber/die Bewerberin das vorliegende Reglement.

 

 

Das vorliegende Reglement ist vom Vorstand der SGRP am 15. November 2006 gutgeheissen worden.