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Yves
Patrick Delachaux Suicide
Assessment Manual for Inmates Philippe
Cotter Quelles
sont les racines de la violence extrême? Philippe Cotter
examine les origines communes aux nombreux drames de la violence
qui ont marqué le XXe siècle et ce début
de millénaire. Les catalyseurs du nazisme, du terrorisme
et des tueurs en série sont recensés et mis en
parallèle tout au long de ce voyage initiatique, qui
nous emmène dans l'antichambre de la folie meurtrière,
puis nous transporte au sein des foules complaisantes, promptes
à soutenir les visées expansionnistes de dictateurs
sanglants, de gangs mafieux ou de réseaux sectaires (Al-Qaeda).
Author(s): Stjepan
Gluščič, Goran Klemenčič, Tajana Ljubin, Dragan Novosel, Dražen Tripalo, Gert
Vermeulen Soutien
et aide aux victimes
(28/09/2006) Pages: 264 / Prix: 23€ / ISBN
92-871-6040-6
140 Seiten. Fr. 67.–. ISBN 3-905455-81-1, DIKE VERLAG 2005 Berufsbelastungen bei Richtern und Rechtsanwälten waren lange Zeit kein Thema und werden teilweise auch heute noch tabuisiert. In Wirklichkeit werden beide Berufsgattungen häufig mit teilweise ähnlichen, teilweise unterschiedlichen Berufsschwierigkeiten und Moraldilemmata konfrontiert. Moraldilemmata entstehen, wenn eine Person zwischen zwei moralischen Werten wählen muss, die sich in einer bestimmten Situation gegenseitig ausschliessen. Für diese Situationen müssen Bewältigungsstrategien entwickelt werden. Doch können Richter und Anwälte dafür kaum Leitlinien aus Fachzeitschriften oder Lehrveranstaltungen entnehmen. An einer Weiterbildungsveranstaltung des Institutes für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG) und des Institutes für Arbeit und Arbeitsrecht (FAA-HSG) der Universität St. Gallen, welche in Zusammenarbeit mit dem Obergericht des Kantons Zürich organisiert worden ist und am 29.-30. April 2004 in der Kartause Ittingen stattgefunden hat, wurde die Frage der "Moraldilemmata von Richtern und Rechtsanwälten" erstmals breit thematisiert. Vertreten waren Bezirksrichter, Oberrichter und Bundesrichter sowie Rechtsanwälte aus verschiedenen Tätigkeitsgebieten. Die Weiterbildung bestand aus Vorträgen von Juristen und Rechtspsychologen wie auch aus Workshops, an denen im kleinen Kreise eine intensive Auseinandersetzung der Beteiligten mit dem Thema stattfand. Angesichts der geringen publizistischen und wissenschaftlichen Aufarbeitung des Themas scheint uns die Herausgabe dieses Bandes von besonderem Interesse zu sein. Wir hoffen damit auch Anstösse für eine notwendige, offene Diskussion zu vermitteln. Inhaltsübersicht Dr.
phil. Revital Ludewig-Kedmi,
Moraldilemmata von Richtern. Berufsschwierigkeiten und Bewältigungsversuche aus
psychologischer Sicht
Die Gruppierung in die verschiedenen
Themenbereiche erleichtert die Orientierung. Erfasst wurde Literatur,
die im Zeitraum von 1993 - 2002 veröffentlicht wurde. Einen
Bestellschein und weitere Informationen (z.B. PsychLinker
- LINKKATALOG: thematisch klassifizierte Links zu psychologierelevanten
Informationen im Internet) finden Sie unter:
www
NEUE ZÜRCHER ZEITUNG...
NZZ
- POLITISCHE LITERATUR Montag, 08.05.2000 Nr.106
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Die Bedeutung der Psychotherapie im Strafvollzug ist häufig Gegenstand ideologisch gefärbter Debatten. Auf der einen Seite stehen jene, die die disziplinierenden und strafenden Institutionen des Staates mehr oder weniger ablehnen, auf der anderen Seite jene, denen ein psychologisch abgestütztes Verständnis von Straftätern suspekt ist. Dahinter steht die Frage, aus welchen Gründen Menschen straffällig werden und inwieweit sie zur Besserung fähig sind. Wie bei allen solchen Debatten leidet auch hier die genaue Betrachtung von Sachverhalten, Biographien und Erklärungen. Der Psychotherapeut Hans-Werner Reinfried schildert Personen, die er im Gefängnis mehr oder weniger lange therapiert hat. Einfühlsam und präzise beschreibt er Lebenswege, die zumindest zeitweilig ins Gefängnis führten. Jenseits einer ideologischen Frontstellung bietet er keine einheitliche Deutung delinquenten Verhaltens. Er schlägt die Menschen, die er therapiert hat, nicht über einen Leisten, indem er zum Beispiel grundsätzlich widrige Lebensumstände für das Abrutschen in Kriminalität als Entschuldigung anführt. Vielmehr versucht er in jedem Einzelfall herauszufinden, ob der Täter nicht doch ein Potential aufbauen könnte, das ihm auch andere Handlungsoptionen als die der Delinquenz eröffnet hätte. «Die Erklärungen der Psychologie werden bis heute vorwiegend dazu benutzt, um vor Gericht strafmildernde Umstände anführen zu können. Ihre wesentlichen Aussagen sollten jedoch dazu herangezogen werden, um eine Tat besser zu erklären und eine allfällige Behandlung planen zu können.» Reinfrieds Buch gehört zum Aufregendsten, was man zum Thema Therapie und Strafvollzug lesen kann, auch wenn seine Beschreibungen in einem äusserst nüchternen Ton gehalten sind. Der Autor stellt dar, wie unterschiedlich die Schicksale sind, die sich unter dem Dach eines Gefängnisses zusammenfinden. Ohne die Institution des Gefängnisses grundsätzlich in Frage zu stellen, zeigt er im einzelnen auf, dass die Antwort der Gefängnisstrafe auf die jeweils problematischen Biographien der Delinquenten allzu ungenau ist. Denn wie im täglichen Leben richten sich die Insassen eines Gefängnisses ganz unterschiedlich in ihrem Schicksal ein. Der Freiheitsentzug, der für den einen eine kaum tragbare Belastung darstellt, gewährt dem anderen endlich eine gewisse Stabilität in der Lebensführung, in der Ernährung und gesundheitlichen Versorgung. Und Reinfried erwähnt immer wieder, wie produktiv sich im einzelnen Fall die Chancen einer Berufs- ausbildung hinter Gittern auswirken können, sofern sie nicht durch die im Gefängnisleben angelegte Gewöhnung an Abhängigkeit und Passivität wieder zunichte gemacht werden. Die Aufgabe des Therapeuten sieht Reinfried zunächst darin, den Delinquenten zu helfen, ihre Situation zu deuten. Gelingt dies, besteht eine gewisse Chance, dass sie ihre Zeit im Gefängnis ohne zusätzliche Schädigung überstehen. Im günstigsten Fall kann im Zusammenspiel zwischen Therapie und Strafvollzugsmassnahmen eine Resozialisierung bewirkt werden. Aber eben nur im günstigsten Fall. Geringe
Erfolgsaussichten
Psychotherapie im Strafvollzug, resümiert Reinfried, bringe zwei Prozent der Häftlinge Gewinn, zwei weitere Prozent der Häftlinge würden wenigstens vorübergehend stabilisiert. Um ein solches Resultat zu erzielen, seien Therapien mit insgesamt acht Prozent der Häftlinge nötig. Eine Verbesserung der Ergebnisse könnte eine therapeutische Betreuung in Freiheit bringen, die aber in aller Regel nicht angeboten wird. Hans-Werner Reinfried bezeichnet sein Buch als «Materialsammlung». Von 150 Fallgeschichten hat er 35 ausgewählt und nach Deliktarten gegliedert: Er schildert Affektmörder und Totschläger, Räuber, Diebe, Betrüger, Sexualtäter und Brandstifter. Beeindruckend ist, wie unterschiedlich die Charaktere sind, die in den verschiedenen Deliktbereichen auftauchen. Und auch die Sprache unterscheidet sich: Sie reicht von der relativ geringen Artikulationsfähigkeit der Gewalttäter bis hin zur phantasiereichen Rede der Betrüger. Gerade die eingeschränkte Ausdrucksfähigkeit oder auch -bereitschaft der Gewalttäter stellt die Therapeuten vor eine schwierige Aufgabe. Denn die psychotherapeutischen Verfahren sind in einem artikulationsfreudigen, zum Teil sogar intellektuellen bürgerlichen Umfeld angesiedelt. Reinfried begegnet dieser Herausforderung, indem er die psychotherapeutischen Verfahren flexibel handhabt und dabei auch berücksichtigt, dass einige der Delinquenten Schwierigkeiten haben, neu gewonnene Einsichten auf verschiedene Sachverhalte anzuwenden. Der Therapeut muss also mit den Delinquenten häufig sehr viel eingehender über verschiedene Lebenssituationen reden, weil diese oft nicht in der Lage sind, Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten von sich aus zu erkennen. Reinfried verzichtet bewusst auf eine wissenschaftliche Formalisierung seines Materials. Um so stärker beeindrucken den Leser die einzelnen Schicksale, die Reinfried ausbreitet, ohne sich auf die Seite der Delinquenten zu stellen. Er beurteilt sie nüchtern, er zählt ihre Stärken und Schwächen auf, und zum Teil stellt er ungünstige Prognosen. Doch verstellt dieser nüchterne Blick nicht das Mitgefühl für Menschen, denen es nicht beschieden war, in einer Umgebung aufzuwachsen, die jenes Selbstvertrauen schafft, das zu einem normalen Leben ohne Straffälligkeit motiviert. Allerdings hütet sich Reinfried davor, im Sinne einer platten Milieutheorie immer nur die Lebensumstände für Delinquenz verantwortlich zu machen. Indem er sie einfach beschreibt, überlässt er dem Leser das Urteil darüber, welche Faktoren jeweils auf eine abschüssige Bahn geführt haben. Stephan
Wehowsky Hans-Werner
Reinfried: Mörder, Räuber, Diebe . . . Psychotherapie im Strafvollzug.
Frommann-Holzboog, Stuttgart / Bad Cannstatt, 1999. 316 S., Fr. 44.-.
Vom «Lausbubenstreich» bis zum schweren Verbrechen Die Psychologie jugendlicher Straftäter ekk. Jugendliche befinden sich in einer Lebensphase der Neuorientierung. Viele sind mit ihrer eigenen Entwicklung während der Pubertät, mit den Anforderungen, welche die Gesellschaft an sie stellt, mit der Berufswahl und oft auch mit der familiären Situation überfordert. Manche junge Menschen geraten auf die schiefe Bahn, bewegen sich in den Augen der Erwachsenen in schlechter Gesellschaft, fallen aus der Norm und verstossen gegen Gesetze. Die Bandbreite der Delikte, die Jugendliche begehen, reicht vom «Lausbubenstreich» bis zum schweren Verbrechen. Hans-Werner Reinfried, Fachpsychologe für klinische Psychologie und Psychotherapie in Uster, schildert in seinem Buch «Schlingel, Bengel oder Kriminelle?» Fallbeispiele aus seiner Praxis. Im Mittelpunkt stehen die Geschichten von 26 Heranwachsenden, die wegen einer kriminellen Handlung von der Polizei vernommen, vom Jugendanwalt angehört und Reinfried schliesslich zur Begutachtung zugewiesen wurden. Der Autor plädiert im Vorwort für ein individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse und die Entwicklung von Jugendlichen. Nur selten habe er bei ihnen Anzeichen gefunden, die zwingend auf eine kriminelle Laufbahn hingedeutet hätten. Sie alle seien jedoch in Gefahr gewesen, ihre eigene Entwicklung zu behindern. Mit ambulanter Hilfe sei vielen Jugendlichen besser gedient als mit einer stationären Umgebung; und die Offenheit des schweizerischen Jugendrechts erweise sich als günstige Voraussetzung für die Planung individueller Massnahmen. Mit den 26 Fallberichten bietet Reinfried dem Leser einen spannenden Einblick in seine Arbeit und in die Gemütsverfassung der Jugendlichen, die er behandelt. Die Delikte, die sie begangen haben, reichen von Diebstählen über sexuelle Übergriffe bis hin zu Raubüberfällen. Manchmal genügt als psychologische Begleitung eine «Kurzintervention», die wenige Sitzungen umfasst, manchmal sind erzieherische, ambulante oder stationäre Massnahmen und Psychotherapien notwendig. Der Autor befriedigt mit der detailreichen Schilderung der Umstände, der Familienverhältnisse und der Delikte ein Stück weit den Voyeurismus der Leserschaft, wobei freilich die Namen, Ortschaften und andere Angaben, die zur Identifikation der Jugendlichen führen könnten, verändert oder weggelassen wurden. Ohne diesen «Schlüsselloch-Effekt» würden die Geschichten indessen an Nähe und Anschaulichkeit verlieren. Einleitend und abschliessend stellt der Fachpsychologe, basierend auf seinen Erfahrungen aus der Praxis, grundsätzliche Überlegungen an zum Umgang mit verhaltensauffälligen oder straffälligen Jugendlichen. So widmet er sich unter anderem dem Sinn der Strafe und stellt fest, dass die Androhung von Strafe im Allgemeinen eine stärkere Wirkung hat als deren Ausführung. Die meisten Jugendlichen stellten sich eine Bestrafung schlimmer vor, als sie sei. Allerdings komme auch das Gegenteil vor. Reinfried spürt in seinem Buch viele interessante Aspekte und Widersprüche auf. Simple Lösungen liefert er nicht. Hans-Werner Reinfried: Schlingel, Bengel oder Kriminelle? Jugendprobleme aus psychologischer Sicht. Frommann-Holzboog. Stuttgart-Bad Cannstatt 2003. 312 S., Fr. 68.–, € 38.–.
LIVRE: "Ecrire au juge. Rapport, signalement, expertise dans l'aide à la décision judiciaire", sous la direction du Prof. J.-L. Viaux Ecrire à un juge est une des tâches que doivent accomplir bien des professionnels de l'action sociale et éducative dans divers contextes (rapport d'investigation, signalement, expertise, etc.). Tâche difficile puisqu'il s'agit de restituer dans un cadre légal ce qu'il en est de la complexité de situations familiales tendues, voire bloquées, afin qu'un dialogue s'établisse et que des issues soient trouvées. Educateurs, magistrats, cliniciens, sociologues ou chercheurs, tous les auteurs de cet ouvrage nous invitent à réfléchir sur la complexité et les enjeux de ces innombrables rapports qui alimentent les décisions judiciaires pour le règlement des dysfonctionnements familiaux. La première partie de ce livre aborde le lien entre l'état de droit et la légitimité du discours: il est question d'éthique autant que de droit, d'interrogation sur la façon dont le respect des sujets sur lequel on écrit est assuré, autant que de technique, c'est-à-dire de codage de l'action, de distanciation, de travail sur la lisibilité de l'écrit. La seconde partie traite d'une importante question: Dire ou ne pas dire ? Le dilemme que connaît tout auteur d'un écrit technique qui fera trace dans un dossier judiciaire est à la fois de "tout dire" de son investigation et de son travail et, cependant, de ne pas trop en dire, à la fois pour ne pas empiéter sur la place du droit et pour ne pas faire effraction dans l'intimité du sujet - lequel n'ignore pas ce qui s'écrit sur lui. La circulation des maux par les mots adressés au juge n'est pas le moindre des paradoxes de la clinique éducative ou psychologique. On fait toujours comme si l'écriture allait de soi. Cet ouvrage s'efforce de démonter cette évidence: l'écrit est un enjeu pour le justiciable comme pour les professionnels, pour ceux qui les produisent comme pour ceux qui les utilisent. Ecrire la clinique du sujet dans le respect du droit suppose que s'élabore à présent une clinique de l'écriture. |
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Le
point sur des faits erronés
Bundesgerichtsentscheid mit Erwägungen zur ambulanten Massnahme Art.43, Ziff.1, Abs.1 vom 20.10.1998 (Begriff der ärztlichen Massnahme / Zielvorstellung / Behandlungsform)
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D'autres travails: > Stages > Ancien(ne)s stagiaires Jennifer Steinbach: Résumé:
Die
vorliegende Arbeit setzt sich mit der zentralen Frage auseinander, ob sich
Strafgefangene, welche dazu neigen, nach Normverstössen Schuld zu empfinden,
systematisch von denjenigen unterscheiden, welche nach eigenen Missetaten eher
Scham erleben. Es wurde spezifisch überprüft, ob die Schuldneigung mit einer
höheren Bereitschaft, Verantwortung für die eigene Tat zu übernehmen sowie
adaptiveren Arten des Nachdenkens darüber einhergeht, wie die Tat rückblickend
hätte verhindert werden können als die Schamneigung. Ausserdem wurde der
Zusammenhang zwischen der Art, rückblickend die Tat ungeschehen machen zu
wollen (kontrafaktisches Denken) und der Übernahme bzw. Ablehnung von
Verantwortung für die Tat untersucht. Das kontrafaktische Denken wurde auf zwei
verschiedene Arten erhoben: Einerseits mit geschlossener Fragestellung
(Einschätzung auf einer Ratingskala, wie wahrscheinlich ein verändertes eigenes
Verhalten oder Selbst die Tat hätte verhindern können) und andererseits mit
offener Frage (freie Nennung von kontrafaktischen Gedanken). Es wurden 114, im
Zeitraum zwischen dem 18.02.2003 und dem 12.06.2003 im Regelvollzug der
Strafanstalt Lenzburg (AG) inhaftierte Männer befragt. Rebekka
Furrer: Résumé: Das Interesse der vorliegenden Arbeit gilt der sozialen Einbindung von Strafgefangenen in die Gruppe ihrer Mitinsassen. Es interessiert vor allem die Frage, ob sich die soziale Einbindung von Strafgefangenen mit der Dauer der Inhaftierung verändert und welche Zusammenhänge zwischen der sozialen Einbindung und der Orientierung an geltenden Normen der Gesellschaft bzw. zwischen der sozialen Einbettung und der wahrgenommenen Ähnlichkeit zwischen der eigenen Wertorientierung und der der Mitinsassen bestehen. Im Rahmen einer querschnittlich angelegten Untersuchung wurden im Zeitraum Februar bis Mai 2003 in einer geschlossenen Strafanstalt für Rückfällige 117 männliche Inhaftierte mit einem standardisierten Fragebogen interviewt. Die Untersuchungsergebnisse belegen einerseits einen negativen Zusammenhang zwischen sozialer Einbindung und der Orientierung an geltenden Normen der Gesellschaft. Andererseits ist die soziale Einbindung aber um so höher, je grösser die Ähnlichkeit zwischen der eigenen Normorientierung der Befragten und der der Mitinsassen ist. Die Länge der Inhaftierungszeit scheint bei der Angleichung zwischen der Normorientierung der Befragten und der der Mitinsassen keinen direkten Beitrag zu leisten. Die Bedeutung der Inhaftierungszeit ist offensichtlich nicht so stark, dass sich hierüber die Orientierung an geltenden Normen der Gesellschaft oder die soziale Einbettung signifikant verändern. Die Ergebnisse werden im Vergleich zu bisher durchgeführten Studien und aufgestellten theoretischen Überlegungen diskutiert. Es wird auf methodische Probleme hingewiesen, die mit der Untersuchung verbunden waren und mögliche Konsequenzen für die Praxis diskutiert. |