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Revital Ludewig-Kedmi
Das
Recht der Psychologie
Juristische Arbeit
psychologisch erforscht
RichterInnen und AnwältInnen
sind ständig mit zwischenmenschlichen Konflikten, emotionalen
Belastungen und mit Moraldilemmata konfrontiert. Revital Ludewig-Kedmi
von der Universität St. Gallen berichtet von ihrer Forschung
zu psychologischen Aspekten der Arbeit von RichterInnen und AnwältInnen.
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Résumé
La
psychologue FSP Revital Ludewig-Kedmi présente
son étude faite dans le cadre d‘une recherche
du Fonds national. Cette étude se penche
sur les aspects psychologiques du travail quotidien
des juges et des avocats et montre que les deux
groupes sont confrontés à des
conflits interpersonnels, à des charges
émotionnelles et à des dilemmes
moraux. Les résultats de la recherche
montrent que la psychologie peut apporter une
contribution importante dans la jurisprudence
et que les juges et les avocats devraient être
mieux formés aux aspects psychologiques.
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«Probleme haben
unsere KlientInnen, nicht wir», solche Aussagen gehören
zum Berufsethos von AnwältInnen und RichterInnen. Sie verstehen
sich als sachlich, ihr emotionaler Haushalt ist streng kontrolliert
(Oser 2000). Eher spät am Abend, bei einem zweiten oder dritten
Glas Wein, kommen vereinzelt die schwierigen Fälle, die Enttäuschungen
oder Moraldilemmata zur Sprache. Es wird dann zugegeben, dass die
Probleme der Parteien - bei schwierigen Scheidungen etwa oder bei
Erbstreitigkeiten - einen mitbetreffen und belasten. Die Thematisierung
von Berufsbelastungen war unter RichterInnen und AnwältInnen
lange tabuisiert. Eine vom schweizerischen Nationalfonds unterstützte
Studie der Universität St. Gallen untersucht nun die Berufsschwierigkeiten
und Bewältigungsstrategien beider Berufsgruppen. Im Rahmen
der Studie wurden 80 RichterInnen und RechtsanwältInnen biografisch
interviewt sowie mehr als 1500 RichterInnen und RechtsanwältInnen
schriftlich befragt. Die Erkenntnisse aus der Forschung fliessen
in Weiterbildungen ein, in denen psychologische Aspekte der Tätigkeit
von JuristInnen vermittelt werden.
«Wahnsinnige Nervensache» Die Arbeit von
RichterInnen besteht häufig darin, Entscheidungen in komplexen,
emotional belastenden Fällen zu treffen. So erleben sie im
Zivilrecht ständig das Scheitern von Beziehungen und die damit
verbundenen negativen Emotionen. Das Strafrecht konfrontiert sie,
die über Schuld und Unschuld urteilen sollen, mit der dunklen
Seite des Lebens, mit Sexualdelikten, Gewalt oder Drogenproblemen.
Das Gesetz lässt den StrafrichterInnen bei der Urteilsfindung
einen gewissen Spielraum: Sie sollen entscheiden, ob eine straffällige
Person - zum Schutz der Gesellschaft - eine längere Strafe
erhalten oder ob sie eine zweite Chance und damit eine kürzere
Strafe bekommen soll. RichterInnen müssen in solchen Fällen
zwischen dem Wohl der Gesellschaft und dem Wohl des straffälligen
Individuums abwägen. Was passiert, wenn sie sich hier irren?
Die Kritik seitens der Öffentlichkeit ist bei manchen Fehlentscheidungen
enorm. Dazu kommt die Frage, wie RichterInnen mit eigenen Entscheidungen
und Fehlentscheidungen umgehen. Man kann hundert Mal «sinnvoll»
oder «richtig» entscheiden - Fehler sind teilweise dennoch
unvermeidbar und menschlich. Tätigkeiten im Bereich des
Familienrechts scheinen dabei besonders belastend zu sein. Konflikte
und Emotionen treten bei Scheidungen oder bei Sorgerechtsstreitigkeiten
gehäuft in Erscheinung. Ein Familienrichter beschreibt seine
Erfahrungen mit den Parteien stellvertretend für viele: «Das
sind alles verwundete Menschen. Es ist schwierig. Der Richter kommt
mit dem Verstand und sagt: Schaut doch Leute, ihr sollt vernünftig
sein, macht es doch so und so. Doch die Reaktionen der Parteien
bleiben emotional.» Dies verursacht auch bei RichterInnen
psychischen Stress. In bestimmten Fällen müssen FamilienrichterInnen
ihre Entscheidungen schnell und aufgrund ungenügender Informationen
treffen, wie der folgenden Beschreibung eines Richters zu entnehmen
ist: «Es gibt viele Situationen, in denen die Frauen bedroht
werden, und das bedeutet hoher Stress für den Richter. Er muss
entscheiden: Muss ich jetzt die Polizei anrufen? Muss ich
den Notfallpsychiater einschalten? Muss ich eine Polizeianzeige
machen? Wird dadurch die ganze Sache nicht noch schlimmer? Bekommt
die Frau noch mehr Prügel? Oder passiert noch etwas Schlimmes?
Das ist eine wahnsinnige Nervensache, bei der man im Nachhinein
schlauer ist. Das ist eine Belastungssituation.»
Zwischen Nähe und Distanz Schwierigkeiten in
den Beziehungen zu Klienten, Richterinnen oder Gegenanwälten
sind ein Teil des Berufslebens von AnwältInnen. Ständig
beschäftigen sie Fragen nach dem Gleichgewicht zwischen Nähe
und Distanz zu KlientInnen: Wie viel Nähe ist angebracht, um
eine Vertrauensbeziehung zu bilden? Wie viel Distanz ist notwendig,
um eine sachliche Beratung zu ermöglichen? Wie kann die angemessene
Mitte zwischen Nähe und Distanz gefunden werden? AnwältInnen
sind mit ganz unterschiedlichen Wünschen und Bedürfnissen
ihrer KlientInnen konfrontiert. Dabei gilt es, zwischen Bedürfnissen
auf der emotionalen und auf der sachlichen Ebene zu unterscheiden.
Die KlientInnen wollen von den RechtsanwältInnen verstanden
werden. Sie vermitteln den AnwältInnen, dass ihnen Unrecht
geschah oder dass sie unberechtigt beschuldigt werden. Die KlientInnen
streben (eher unbewusst) nach einer emotionalen Korrektur dieser
Erfahrung durch die Beziehung zum Anwalt / zur Anwältin. Gleichzeitig
sollen diese ihnen natürlich auch auf der Handlungsebene helfen,
die Situation rechtlich zu ihren Gunsten zu entscheiden. Der Gedanke
«was will/braucht mein Klient von mir sachlich und was will
oder kann ich ihm emotional geben» sowie die Analyse der Klient-Anwalt-Beziehung
läuft seitens der AnwältInnen teils bewusst, teils unbewusst
ab. So zum Beispiel im Fall einer Ehefrau, die von ihrem Partner
verlassen wurde und nun aufgewühlt, weinend und verärgert
zu einer Anwältin kommt. Die Anwältin nimmt sich viel
Zeit, ja übernimmt in diesem Fall nicht zuletzt auch sozialtherapeutische
Aufgaben: Die Klientin ruft sie häufig an und bittet um Ratschläge
in verschiedenen Angelegenheiten. Sie will das Gefühl haben,
die Anwältin sehe sie nicht nur als Verdienstquelle. Die «sozialtherapeutische
Anwältin» weiss hier, dass das «Nähe-Distanz-Konto»
einer Korrektur bedarf. AnwältInnen müssen in jedem Einzelfall
ein Gleichgewicht zwischen den emotionalen und sachlichen Bedürfnissen
ihrer KlientInnen finden. Die Herstellung dieses Gleichgewichts
war lange kein Thema in der Ausbildung von AnwältInnen. So
mussten diese in der Praxis selbst herausfinden, dass Sachlichkeit
ohne Emotionen in der Regel nicht funktioniert und Emotionen ohne
Sachlichkeit auch nicht.
Moraldilemmata Die Konfrontation mit Moraldilemmata
ist bei RichterInnen und AnwältInnen im Beruf sehr verbreitet,
wie die oben erwähnte Nationalfondsstudie zeigt: 94 % der RichterInnen
und 90 % der RechtsanwältInnen erlebten im Berufsleben bereits
Moraldilemmata. Dabei liessen sich bei den beiden Berufsgruppen
verschiedene Moraldilemmata-Typen identifizieren. Wie aber kann
man ein Moraldilemma definieren? Bei einem Moraldilemma kommt es
zu einem Konflikt zwischen zwei Werten, zwei Verpflichtungen, die
einer Person persönlich wichtig sind (Sartre 1989). Sie kann
Wert A in der gegebenen Situation nur auf Kosten von Wert B verfolgen.
So zum Beispiel die Werte «die Wahrheit sagen» und «eigene
Versprechen halten». Wie soll man vorgehen, wenn die Mutter
verlangt, die Wahrheit zu sagen, während man dem Bruder gleichzeitig
versprochen hat, sein Geheimnis nicht zu verraten? Das Moraldilemma
lässt sich dabei als ein Über-Ich-Konflikt verstehen,
in dem zwei Über-Ich-Werte miteinander konkurrieren (Ludewig-Kedmi
2001). Die Verletzung eines der Werte kann dazu führen,
dass die Person Schuldgefühle entwickelt. Es entsteht ein Defizit
im moralischen Selbstbild der Person. Die entstandene Belastung
versucht die Person zu reduzieren, indem sie bewusste und unbewusste
Bewältigungsstrategien entwickelt.
Doppelte Loyalität Wie soll der Anwalt vorgehen,
wenn er merkt, dass es seiner Klientin nur darum geht, die Gegenpartei
zu schädigen? Oder was soll er tun, wenn sein Mandant will,
dass er für ihn auf Freispruch plädiert, der Anwalt im
Laufe der Zeit aber erkennt, dass der Mandant schuldig ist? Diese
für AnwältInnen typischen Dilemmata entstehen nicht zuletzt
durch ihre doppelte Loyalität: Sie sollen einerseits «an
der Rechtsfindung mitwirken» und dem Gesetz treu sein. Dies
bedeutet beispielsweise, dass sie nicht die Wahrheit vertuschen
oder lügen dürfen. Gleichzeitig sollen sie die Interessen
ihrer MandantInnen vertreten. Die zwei Loyalitäten - gegenüber
dem Gesetz und den KlientInnen - können sich in bestimmten
Fällen widersprechen und die AnwältInnen vor ein Moraldilemma
stellen. 77 % der befragten AnwältInnen gaben an, mit diesem
Moraldilemma - ich nenne es «Klient vs. gesetzliche Verpflichtung»
- bereits konfrontiert gewesen zu sein. Ein anderes Dilemma entsteht,
wenn AnwältInnen KlientInnen gegen ihre eigenen (inneren) Überzeugungen
vertreten bzw. wenn sie versuchen, Ansprüche geltend Bibliografie
zu machen, die sich mit ihren eigenen ethischen Vorstellungen nicht
vereinbaren lassen. Ein linksliberaler Anwalt aus Zürich glaubte
z.B., dass jeder Angeklagte eine Verteidigung verdiene. Aus diesem
Grund lehnte er grundsätzlich keine Mandanten ab. Gleichzeitig
nahm er sich vor, nie gegen seine eigene Überzeugungen zu handeln.
Als er von einem Skinhead anfragt wurde, ob er ihn verteidigen könne,
musste er sich überlegen, welchen von seinen beiden Grundsätzen
er verfolgen bzw. verletzen solle.
Wer soll das Kind verlieren? RichterInnen streben
ein Urteil an, das rechtens und gerecht ist. Doch dies gelingt aus
ihrer Sicht nicht immer, nicht zuletzt, da sie mit vier verschiedenen
Typen von Moraldilemmata konfrontiert sind (Ehrenzeller & Ludewig-Kedmi
2006): 1) Beide Parteien sind im Recht: RichterInnen erleben
manchmal die Ansprüche beider Parteien als gerecht. Ein Beispiel
dafür ist der folgende Sorgerechtsfall, in dem beide Elternteile
sich das Sorgerecht wünschten und beide aus der Sicht des Richters
in der Lage waren, für das Kind gut zu sorgen. Da Vater und
Mutter in zwei verschiedenen Städten wohnten, kam das gemeinsame
Sorgerecht nicht in Frage. Hier musste der Richter entscheiden,
wer das Kind verlieren wird. Im Zivilprozess stehen RichterInnen
damit oft vor dem Dilemma, dass sie der Partei A geben, was sie
der Partei B nehmen. 2) Gesetz vs. eigene Werte: Vor Moraldilemmata
stehen RichterInnen auch, wenn sie nach einem Gesetz urteilen müssen,
das ihrer Überzeugung eigentlich widerspricht. Dieser Moraldilemmatyp
kann etwa in Fällen von Drogenmissbrauch oder illegaler Abtreibung
auftreten. 3) Recht vs. Gerechtigkeit: Besonders gewichtige
Dilemmata entstehen aus einem Konflikt zwischen Recht und Gerechtigkeit.
RichterInnen müssen in ihrer Arbeit «Beweisregeln»
anwenden. Was passiert aber, wenn die Richterin z.B. der Frau glaubt,
dass ihr Freund das Haus überschuldet hat. Der Freund bestreitet
dies jedoch, und die Frau hat keine Beweise. So kann hier mangels
Beweisen nicht die Gerechtigkeit aus der Sicht der Richterin gewinnen,
sondern «nur» das Recht. 4) Strafdilemmata: Schliesslich
stehen RichterInnen auch vor Strafdilemmata, in denen sie - wie
oben erwähnt - zwischen dem Wohle des Individuums und demjenigen
der Allgemeinheit entscheiden müssen.
Coping und Therapie Die Konfrontation mit einem Moraldilemma
wirkt psychisch belastend, da in solchen Situationen immer ein als
wichtig erachteter Wert verletzt werden muss. Dies bewirkt Schuldgefühle
und ein Defizit im moralischen Selbstbild. Das Moraldilemma zwingt
den einzelnen Richter oder die Anwältin zu einer emotionalen
Verarbeitung. Die betroffene Person setzt verschiedene Bewältigungsstrategien
ein, um die Belastung durch das Moraldilemma zu reduzieren. In der
Studie liessen sich drei Verarbeitungsverläufe feststellen: a) «Das
Aushalten eines Moraldilemmas»: Die Person setzt sich mit
dem Moraldilemma auseinander bzw. erkennt die Komplexität,
die mit den eigenen Wertkonflikten verbunden ist. Sie anerkennt
den verfolgten Wert als positiv und leistet für den verletzten,
unverdrängten Wert Trauerarbeit. b) «Ausblenden von
Moraldilemmata»: Ein Moraldilemma kann andererseits ausgeblendet,
der verletzte Wert verdrängt werden. Dies führt meist
nur kurzfristig zu einer Entlastung. c) «Aussteigen aus
oder Zerbrechen an» einem Moraldilemma: Dazu kann es kommen
wenn die Belastung zu gross ist oder wenn Dilemmata nicht
gut verarbeitet werden. Das moralische Selbstbild ist dann beschädigt,
Schuldgefühle nehmen Oberhand. In diesen Fällen kann therapeutische
Hilfe angebracht sein. Im therapeutischen Alltag trifft man häufig
auf Moraldilemmata, da wir alle - nicht nur RichterInnen und AnwältInnen
- im Beruf sowie im Privatleben oft «Über-Ich-Konflikten»
konfrontiert werden. Die Vielfalt unserer Werte führt dazu,
dass sie oft untereinander kollidieren. So stehen nicht nur der
Bub, der seiner Mutter die Wahrheit sagen will, ohne das Geheimnis
seines Bruders zu verraten, sondern auch Ärztinnen, Manager,
Psychologen oder GutachterInnen vor Moraldilemmata (Pope & Bajet
1992, Reinfried 2006). Dilemmata treten bei vielen Formen doppelter
Loyalitäten auf: innerhalb der Familie, bei Managern, Politikerinnen
usw. Dem Gefühl der Person, ihren eigenen Werten nicht gerecht
werden zu können, sollte im therapeutischen Umgang mit Moraldilemmata
unbedingt Achtung geschenkt werden. Von zentraler Bedeutung für
die therapeutische Arbeit mit psychischen Belastungen aufgrund eines
Moraldilemmas ist zudem die emotionale und kognitive Verarbeitung.
Bei der emotionalen Verarbeitung geht es darum, der betroffenen
Person zu helfen, Mechanismen zu entwickeln, um die Komplexität
und Widersprüchlichkeit eines Moraldilemmas psychisch aushalten
zu können. Das Aushalten von Moraldilemmata ist somit gleichbedeutend
mit dem Aushalten von Ambivalenz. Man kann mit anderen Worten einerseits
stolz sein, weil man nach einem der betroffenen Werte moralisch
handelt, andererseits schämt man sich dafür, dass zur
gleichen Zeit ein anderer moralischer Wert verletzt wird. Emotional
sollte es die Therapie der Person ermöglichen, Trauer über
den nicht erfüllten Wert zuzulassen. Über diesen therapeutischen
Prozess können Schuldgefühle reduziert und in Verantwortung
umgewandelt werden. Die kognitive Verarbeitung erfolgt auf der Metaebene.
Die psychische Struktur und Komplexität der Moraldilemmata
sollten der Person transparent und bewusst gemacht werden. Sie soll
verstehen und erkennen, dass, wie bereits Sartre festgestellt hat,
jede Entscheidung im Falle eines Moraldilemmas eine moralische ist,
egal nach welchen Moralprinzipien man entscheidet. Diese kognitive
Erkenntnis hilft ebenfalls bei der Reduktion von Schuldgefühlen.
Rechtspsychologische Weiterbildungen Für den
Umgang mit KlientInnen und Parteien benötigen AnwältInnen
und RichterInnen nicht nur juristisches Wissen. Im Studium sowie
in berufsbegleitenden Weiterbildungen lernten JuristInnen lange
nichts über Psychologie. Dies ändert sich zurzeit. Seit
drei Jahren veranstaltet die Universität St. Gallen in Kooperation
mit Gerichten rechtspsychologische Weiterbildungen für RichterInnen.
Die Weiterbildungen behandeln verschiedene psychologische Aspekte
in der Tätigkeit von RichterInnen und AnwältInnen. Dabei
werden Themen wie «Wahrnehmung und Umgang mit Moraldilemmata»,
«die Beziehung zwischen Richtern und Anwälten»,
«die Beziehung zu den Parteien», «Aussagepsychologie»
sowie «Genderaspekte» vermittelt. An den bisherigen
Weiterbildungen nahmen Bundesrichter, Oberrichterinnen, Bezirksrichter
und RechtsanwältInnen aus verschiedenen Rechtsgebieten teil.
Die Weiterbildungen werden vom «Kompetenzzentrum für
Rechtspsychologie» organisiert, das als eine Schnittstelle
zwischen Forschung und Praxis tätig ist. Rechtsstudierenden
der Universität St. Gallen wird seit sechs Semestern das Fach
Rechtspsychologie angeboten. Die Seminare umfassen Themen wie «Opfer-
und Täterpsychologie», «Begutachtung vor Gericht»,
«Aussagepsychologie» sowie «die Tätigkeit
von Richtern und Rechtsanwälten aus psychologischer Sicht».
Durch diese frühe rechtspsychologische Ausbildung der Studierenden
soll auch der «Praxisschock» reduziert werden, der sich
oft bei Beginn der juristischen Tätigkeit einstellt. Erst zu
diesem Zeitpunkt merkten bisher die frisch gebackenen JuristInnen,
dass man als RichterIn und AnwältIn nicht allein mit dem Gesetzbuch
zu tun hat, sondern mit Menschen, und dabei oft auch mit verletzten
Menschen. Viele KlientInnen klopfen schneller bei RechtsanwältInnen
oder beim Gericht an als bei TherapeutInnen oder MediatorInnen,
wenn es zu einer Ehekrise oder zum Nachbarschaftsstreit kommt. RichterInnen
und AnwältInnen sind in ihrer Arbeit häufig mit zwischenmenschlichen
Konflikten konfrontiert, die sie als Person fordern. Ihre Moraldilemmata
verdeutlichen, wie zentral im Rechtssystem der Faktor Mensch und
wie wichtig für RichterInnen und AnwältInnen die Bewusstwerdung
der eigenen Psyche ist.
Bibliographie
Ehrenzeller,
Bernhard & Ludewig-Kedmi, Revital (Hg.) (2006). Moraldilemmata
von Richtern und Rechtsanwälten. Berufsschwierigkeiten und
deren Bewältigungsstrategien. Dicke Verlag. St. Gallen.
Ludewig-Kedmi,
Revital (2001). Opfer und Täter zugleich? Moraldilernma jüdischer
Funktionshäftlinge während des Holocaust. Psychosozial-Verlag.
Giessen.
Ludewig-Kedmi,
R. (2004). «Moraldilemmata von Richtern. Berufsschwierigkeiten
und Bewältigungsversuche aus psychologischer Sicht».
Schweizerische Zeitschrift für Kriminologie, 1/2004.
Oser,
Fritz (2000). Recht und Psychologie In: Schmid, J. et al. (Hg.).
Psychologie und Recht. Zürich. Schulthess. 5. 11-30.
Pope,
Kenneth S.& Vetter, Valerie A. (1992). Ethical Dilemmas Encountered
by Members of the American Psychological Association: A National
Survey. In: American Psychologist, vol. 47, No. 3, 379-411.
Reinfried,
Hans-Werner (2006). Psychologische Gutachten als Mittel der Delegation
rechtlicher Entscheidung. In: Ehrenzeller, B. & Ludewig-Kedmi,
R. (Hg.). Moraldileminata von Richtern und Rechtsanwälten.
Berufsschwierigkeiten und deren Bewältigungsstrategien. Dicke
Verlag. St. Gallen. 5. 92-105.
Sartre,
Jean-Paul (1989). Ist der Existentialismus ein Humanismus? Ullstein
Sachbuch
Die
Autorin
Dr. phil.
Revital Ludewig-Kedmi ist Rechtspsychologin und Gutachterin und
beschäftigt sich mit Opfer- und Täterpsychologie sowie
mit der Psychologie von juristischen Berufen. Sie leitet das Kompetenzzentrum
für Rechtspsychologie an der Universität St. Gallen und
führt z.Z. das vom schweizerischen Nationalfonds unterstützte
Forschungsprojekt «Moraldilenunata von Richtern und Rechtsanwälten:
Berufsschwierigkeiten und Bewältigungsstrategien aus rechtspsychologischer
Sicht» durch. Langjährige Tätigkeit in Weiterbildungen
von PsychologInnen und JuristInnen. Publikationen u.a. zu den Themen:
Rechtspsychologie, Trauma, Familientherapie.
Adresse
Kompetenzzentrum
für Rechtspsychologie. FAA, Universität St. Gallen. Guisanstr.
92, 9010 St. Gallen. rechtspsychologie.faa.unisg.ch
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