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Psychoscope 2/2006 - Dossier Rechtspsychologie

Revital Ludewig-Kedmi

Das Recht der Psychologie

Juristische Arbeit psychologisch erforscht

 

RichterInnen und AnwältInnen sind ständig mit zwischenmenschlichen Konflikten, emotionalen Belastungen und mit Moraldilemmata konfrontiert. Revital Ludewig-Kedmi von der Universität St. Gallen berichtet von ihrer Forschung zu psychologischen Aspekten der Arbeit von RichterInnen und AnwältInnen.
 

 

Résumé

    La psychologue FSP Revital Ludewig-Kedmi présente son étude faite dans le cadre d‘une recherche du Fonds national. Cette étude se penche sur les aspects psychologiques du travail quotidien des juges et des avocats et montre que les deux groupes sont confrontés à des conflits interpersonnels, à des charges émotionnelles et à des dilemmes moraux. Les résultats de la recherche montrent que la psychologie peut apporter une contribution importante dans la jurisprudence et que les juges et les avocats devraient être mieux formés aux aspects psychologiques.

 

«Probleme haben unsere KlientInnen, nicht wir», solche Aussagen gehören zum Berufsethos von AnwältInnen und RichterInnen. Sie verstehen sich als sachlich, ihr emotionaler Haushalt ist streng kontrolliert (Oser 2000). Eher spät am Abend, bei einem zweiten oder dritten Glas Wein, kommen vereinzelt die schwierigen Fälle, die Enttäuschungen oder Moraldilemmata zur Sprache. Es wird dann zugegeben, dass die Probleme der Parteien - bei schwierigen Scheidungen etwa oder bei Erbstreitigkeiten - einen mitbetreffen und belasten.
Die Thematisierung von Berufsbelastungen war unter RichterInnen und AnwältInnen lange tabuisiert. Eine vom schweizerischen Nationalfonds unterstützte Studie der Universität St. Gallen untersucht nun die Berufsschwierigkeiten und Bewältigungsstrategien beider Berufsgruppen. Im Rahmen der Studie wurden 80 RichterInnen und RechtsanwältInnen biografisch interviewt sowie mehr als 1500 RichterInnen und RechtsanwältInnen schriftlich befragt. Die Erkenntnisse aus der Forschung fliessen in Weiterbildungen ein, in denen psychologische Aspekte der Tätigkeit von JuristInnen vermittelt werden.

«Wahnsinnige Nervensache»
Die Arbeit von RichterInnen besteht häufig darin, Entscheidungen in komplexen, emotional belastenden Fällen zu treffen. So erleben sie im Zivilrecht ständig das Scheitern von Beziehungen und die damit verbundenen negativen Emotionen. Das Strafrecht konfrontiert sie, die über Schuld und Unschuld urteilen sollen, mit der dunklen Seite des Lebens, mit Sexualdelikten, Gewalt oder Drogenproblemen. Das Gesetz lässt den StrafrichterInnen bei der Urteilsfindung einen gewissen Spielraum: Sie sollen entscheiden, ob eine straffällige Person - zum Schutz der Gesellschaft - eine längere Strafe erhalten oder ob sie eine zweite Chance und damit eine kürzere Strafe bekommen soll. RichterInnen müssen in solchen Fällen zwischen dem Wohl der Gesellschaft und dem Wohl des straffälligen Individuums abwägen.
Was passiert, wenn sie sich hier irren? Die Kritik seitens der Öffentlichkeit ist bei manchen Fehlentscheidungen enorm. Dazu kommt die Frage, wie RichterInnen mit eigenen Entscheidungen und Fehlentscheidungen umgehen. Man kann hundert Mal «sinnvoll» oder «richtig» entscheiden - Fehler sind teilweise dennoch unvermeidbar und menschlich.
Tätigkeiten im Bereich des Familienrechts scheinen dabei besonders belastend zu sein. Konflikte und Emotionen treten bei Scheidungen oder bei Sorgerechtsstreitigkeiten gehäuft in Erscheinung. Ein Familienrichter beschreibt seine Erfahrungen mit den Parteien stellvertretend für viele: «Das sind alles verwundete Menschen. Es ist schwierig. Der Richter kommt mit dem Verstand und sagt:  Schaut doch Leute, ihr sollt vernünftig sein, macht es doch so und so.  Doch die Reaktionen der Parteien bleiben emotional.»
Dies verursacht auch bei RichterInnen psychischen Stress. In bestimmten Fällen müssen FamilienrichterInnen ihre Entscheidungen schnell und aufgrund ungenügender Informationen treffen, wie der folgenden Beschreibung eines Richters zu entnehmen ist: «Es gibt viele Situationen, in denen die Frauen bedroht werden, und das bedeutet hoher Stress für den Richter. Er muss entscheiden:  Muss ich jetzt die Polizei anrufen? Muss ich den Notfallpsychiater einschalten? Muss ich eine Polizeianzeige machen? Wird dadurch die ganze Sache nicht noch schlimmer? Bekommt die Frau noch mehr Prügel? Oder passiert noch etwas Schlimmes?  Das ist eine wahnsinnige Nervensache, bei der man im Nachhinein schlauer ist. Das ist eine Belastungssituation.»

Zwischen Nähe und Distanz
Schwierigkeiten in den Beziehungen zu Klienten, Richterinnen oder Gegenanwälten sind ein Teil des Berufslebens von AnwältInnen. Ständig beschäftigen sie Fragen nach dem Gleichgewicht zwischen Nähe und Distanz zu KlientInnen: Wie viel Nähe ist angebracht, um eine Vertrauensbeziehung zu bilden? Wie viel Distanz ist notwendig, um eine sachliche Beratung zu ermöglichen? Wie kann die angemessene Mitte zwischen Nähe und Distanz gefunden werden? AnwältInnen sind mit ganz unterschiedlichen Wünschen und Bedürfnissen ihrer KlientInnen konfrontiert. Dabei gilt es, zwischen Bedürfnissen auf der emotionalen und auf der sachlichen Ebene zu unterscheiden. Die KlientInnen wollen von den RechtsanwältInnen verstanden werden. Sie vermitteln den AnwältInnen, dass ihnen Unrecht geschah oder dass sie unberechtigt beschuldigt werden. Die KlientInnen streben (eher unbewusst) nach einer emotionalen Korrektur dieser Erfahrung durch die Beziehung zum Anwalt / zur Anwältin. Gleichzeitig sollen diese ihnen natürlich auch auf der Handlungsebene helfen, die Situation rechtlich zu ihren Gunsten zu entscheiden. Der Gedanke «was will/braucht mein Klient von mir sachlich und was will oder kann ich ihm emotional geben» sowie die Analyse der Klient-Anwalt-Beziehung läuft seitens der AnwältInnen teils bewusst, teils unbewusst ab.
So zum Beispiel im Fall einer Ehefrau, die von ihrem Partner verlassen wurde und nun aufgewühlt, weinend und verärgert zu einer Anwältin kommt. Die Anwältin nimmt sich viel Zeit, ja übernimmt in diesem Fall nicht zuletzt auch sozialtherapeutische Aufgaben: Die Klientin ruft sie häufig an und bittet um Ratschläge in verschiedenen Angelegenheiten. Sie will das Gefühl haben, die Anwältin sehe sie nicht nur als Verdienstquelle. Die «sozialtherapeutische Anwältin» weiss hier, dass das «Nähe-Distanz-Konto» einer Korrektur bedarf. AnwältInnen müssen in jedem Einzelfall ein Gleichgewicht zwischen den emotionalen und sachlichen Bedürfnissen ihrer KlientInnen finden.
Die Herstellung dieses Gleichgewichts war lange kein Thema in der Ausbildung von AnwältInnen. So mussten diese in der Praxis selbst herausfinden, dass Sachlichkeit ohne Emotionen in der Regel nicht funktioniert und Emotionen ohne Sachlichkeit auch nicht.

Moraldilemmata
Die Konfrontation mit Moraldilemmata ist bei RichterInnen und AnwältInnen im Beruf sehr verbreitet, wie die oben erwähnte Nationalfondsstudie zeigt: 94 % der RichterInnen und 90 % der RechtsanwältInnen erlebten im Berufsleben bereits Moraldilemmata. Dabei liessen sich bei den beiden Berufsgruppen verschiedene Moraldilemmata-Typen identifizieren.
Wie aber kann man ein Moraldilemma definieren? Bei einem Moraldilemma kommt es zu einem Konflikt zwischen zwei Werten, zwei Verpflichtungen, die einer Person persönlich wichtig sind (Sartre 1989). Sie kann Wert A in der gegebenen Situation nur auf Kosten von Wert B verfolgen. So zum Beispiel die Werte «die Wahrheit sagen» und «eigene Versprechen halten». Wie soll man vorgehen, wenn die Mutter verlangt, die Wahrheit zu sagen, während man dem Bruder gleichzeitig versprochen hat, sein Geheimnis nicht zu verraten? Das Moraldilemma lässt sich dabei als ein Über-Ich-Konflikt verstehen, in dem zwei Über-Ich-Werte miteinander konkurrieren (Ludewig-Kedmi 2001).
Die Verletzung eines der Werte kann dazu führen, dass die Person Schuldgefühle entwickelt. Es entsteht ein Defizit im moralischen Selbstbild der Person. Die entstandene Belastung versucht die Person zu reduzieren, indem sie bewusste und unbewusste Bewältigungsstrategien entwickelt.

Doppelte Loyalität
Wie soll der Anwalt vorgehen, wenn er merkt, dass es seiner Klientin nur darum geht, die Gegenpartei zu schädigen? Oder was soll er tun, wenn sein Mandant will, dass er für ihn auf Freispruch plädiert, der Anwalt im Laufe der Zeit aber erkennt, dass der Mandant schuldig ist? Diese für AnwältInnen typischen Dilemmata entstehen nicht zuletzt durch ihre doppelte Loyalität: Sie sollen einerseits «an der Rechtsfindung mitwirken» und dem Gesetz treu sein. Dies bedeutet beispielsweise, dass sie nicht die Wahrheit vertuschen oder lügen dürfen. Gleichzeitig sollen sie die Interessen ihrer MandantInnen vertreten.
Die zwei Loyalitäten - gegenüber dem Gesetz und den KlientInnen - können sich in bestimmten Fällen widersprechen und die AnwältInnen vor ein Moraldilemma stellen. 77 % der befragten AnwältInnen gaben an, mit diesem Moraldilemma - ich nenne es «Klient vs. gesetzliche Verpflichtung» - bereits konfrontiert gewesen zu sein. Ein anderes Dilemma entsteht, wenn AnwältInnen KlientInnen gegen ihre eigenen (inneren) Überzeugungen vertreten bzw. wenn sie versuchen, Ansprüche geltend Bibliografie zu machen, die sich mit ihren eigenen ethischen Vorstellungen nicht vereinbaren lassen. Ein linksliberaler Anwalt aus Zürich glaubte z.B., dass jeder Angeklagte eine Verteidigung verdiene. Aus diesem Grund lehnte er grundsätzlich keine Mandanten ab. Gleichzeitig nahm er sich vor, nie gegen seine eigene Überzeugungen zu handeln. Als er von einem Skinhead anfragt wurde, ob er ihn verteidigen könne, musste er sich überlegen, welchen von seinen beiden Grundsätzen er verfolgen bzw. verletzen solle.

Wer soll das Kind verlieren?
RichterInnen streben ein Urteil an, das rechtens und gerecht ist. Doch dies gelingt aus ihrer Sicht nicht immer, nicht zuletzt, da sie mit vier verschiedenen Typen von Moraldilemmata konfrontiert sind (Ehrenzeller & Ludewig-Kedmi 2006):
1) Beide Parteien sind im Recht: RichterInnen erleben manchmal die Ansprüche beider Parteien als gerecht. Ein Beispiel dafür ist der folgende Sorgerechtsfall, in dem beide Elternteile sich das Sorgerecht wünschten und beide aus der Sicht des Richters in der Lage waren, für das Kind gut zu sorgen. Da Vater und Mutter in zwei verschiedenen Städten wohnten, kam das gemeinsame Sorgerecht nicht in Frage. Hier musste der Richter entscheiden, wer das Kind verlieren wird. Im Zivilprozess stehen RichterInnen damit oft vor dem Dilemma, dass sie der Partei A geben, was sie der Partei B nehmen.
2) Gesetz vs. eigene Werte: Vor Moraldilemmata stehen RichterInnen auch, wenn sie nach einem Gesetz urteilen müssen, das ihrer Überzeugung eigentlich widerspricht. Dieser Moraldilemmatyp kann etwa in Fällen von Drogenmissbrauch oder illegaler Abtreibung auftreten.
3) Recht vs. Gerechtigkeit: Besonders gewichtige Dilemmata entstehen aus einem Konflikt zwischen Recht und Gerechtigkeit. RichterInnen müssen in ihrer Arbeit «Beweisregeln» anwenden. Was passiert aber, wenn die Richterin z.B. der Frau glaubt, dass ihr Freund das Haus überschuldet hat. Der Freund bestreitet dies jedoch, und die Frau hat keine Beweise. So kann hier mangels Beweisen nicht die Gerechtigkeit aus der Sicht der Richterin gewinnen, sondern «nur» das Recht.
4) Strafdilemmata: Schliesslich stehen RichterInnen auch vor Strafdilemmata, in denen sie - wie oben erwähnt - zwischen dem Wohle des Individuums und demjenigen der Allgemeinheit entscheiden müssen.

Coping und Therapie
Die Konfrontation mit einem Moraldilemma wirkt psychisch belastend, da in solchen Situationen immer ein als wichtig erachteter Wert verletzt werden muss. Dies bewirkt Schuldgefühle und ein Defizit im moralischen Selbstbild. Das Moraldilemma zwingt den einzelnen Richter oder die Anwältin zu einer emotionalen Verarbeitung. Die betroffene Person setzt verschiedene Bewältigungsstrategien ein, um die Belastung durch das Moraldilemma zu reduzieren. In der Studie liessen sich drei Verarbeitungsverläufe feststellen:
a) «Das Aushalten eines Moraldilemmas»: Die Person setzt sich mit dem Moraldilemma auseinander bzw. erkennt die Komplexität, die mit den eigenen Wertkonflikten verbunden ist. Sie anerkennt den verfolgten Wert als positiv und leistet für den verletzten, unverdrängten Wert Trauerarbeit.
b) «Ausblenden von Moraldilemmata»: Ein Moraldilemma kann andererseits ausgeblendet, der verletzte Wert verdrängt werden. Dies führt meist nur kurzfristig zu einer Entlastung.
c) «Aussteigen aus oder Zerbrechen an» einem Moraldilemma: Dazu kann es kommen  wenn die Belastung zu gross ist oder wenn Dilemmata nicht gut verarbeitet werden. Das moralische Selbstbild ist dann beschädigt, Schuldgefühle nehmen Oberhand. In diesen Fällen kann therapeutische Hilfe angebracht sein.
Im therapeutischen Alltag trifft man häufig auf Moraldilemmata, da wir alle - nicht nur RichterInnen und AnwältInnen - im Beruf sowie im Privatleben oft «Über-Ich-Konflikten» konfrontiert werden. Die Vielfalt unserer Werte führt dazu, dass sie oft untereinander kollidieren. So stehen nicht nur der Bub, der seiner Mutter die Wahrheit sagen will, ohne das Geheimnis seines Bruders zu verraten, sondern auch Ärztinnen, Manager, Psychologen oder GutachterInnen vor Moraldilemmata (Pope & Bajet 1992, Reinfried 2006). Dilemmata treten bei vielen Formen doppelter Loyalitäten auf: innerhalb der Familie, bei Managern, Politikerinnen usw. Dem Gefühl der Person, ihren eigenen Werten nicht gerecht werden zu können, sollte im therapeutischen Umgang mit Moraldilemmata unbedingt Achtung geschenkt werden. Von zentraler Bedeutung für die therapeutische Arbeit mit psychischen Belastungen aufgrund eines Moraldilemmas ist zudem die emotionale und kognitive Verarbeitung. Bei der emotionalen Verarbeitung geht es darum, der betroffenen Person zu helfen, Mechanismen zu entwickeln, um die Komplexität und Widersprüchlichkeit eines Moraldilemmas psychisch aushalten zu können.
Das Aushalten von Moraldilemmata ist somit gleichbedeutend mit dem Aushalten von Ambivalenz. Man kann mit anderen Worten einerseits stolz sein, weil man nach einem der betroffenen Werte moralisch handelt, andererseits schämt man sich dafür, dass zur gleichen Zeit ein anderer moralischer Wert verletzt wird. Emotional sollte es die Therapie der Person ermöglichen, Trauer über den nicht erfüllten Wert zuzulassen. Über diesen therapeutischen Prozess können Schuldgefühle reduziert und in Verantwortung umgewandelt werden. Die kognitive Verarbeitung erfolgt auf der Metaebene. Die psychische Struktur und Komplexität der Moraldilemmata sollten der Person transparent und bewusst gemacht werden. Sie soll verstehen und erkennen, dass, wie bereits Sartre festgestellt hat, jede Entscheidung im Falle eines Moraldilemmas eine moralische ist, egal nach welchen Moralprinzipien man entscheidet. Diese kognitive Erkenntnis hilft ebenfalls bei der Reduktion von Schuldgefühlen.

Rechtspsychologische Weiterbildungen
Für den Umgang mit KlientInnen und Parteien benötigen AnwältInnen und RichterInnen nicht nur juristisches Wissen. Im Studium sowie in berufsbegleitenden Weiterbildungen lernten JuristInnen lange nichts über Psychologie. Dies ändert sich zurzeit.
Seit drei Jahren veranstaltet die Universität St. Gallen in Kooperation mit Gerichten rechtspsychologische Weiterbildungen für RichterInnen. Die Weiterbildungen behandeln verschiedene psychologische Aspekte in der Tätigkeit von RichterInnen und AnwältInnen. Dabei werden Themen wie «Wahrnehmung und Umgang mit Moraldilemmata», «die Beziehung zwischen Richtern und Anwälten», «die Beziehung zu den Parteien», «Aussagepsychologie» sowie «Genderaspekte» vermittelt. An den bisherigen Weiterbildungen nahmen Bundesrichter, Oberrichterinnen, Bezirksrichter und RechtsanwältInnen aus verschiedenen Rechtsgebieten teil. Die Weiterbildungen werden vom «Kompetenzzentrum für Rechtspsychologie» organisiert, das als eine Schnittstelle zwischen Forschung und Praxis tätig ist.
Rechtsstudierenden der Universität St. Gallen wird seit sechs Semestern das Fach Rechtspsychologie angeboten. Die Seminare umfassen Themen wie «Opfer- und Täterpsychologie», «Begutachtung vor Gericht», «Aussagepsychologie» sowie «die Tätigkeit von Richtern und Rechtsanwälten aus psychologischer Sicht».
Durch diese frühe rechtspsychologische Ausbildung der Studierenden soll auch der «Praxisschock» reduziert werden, der sich oft bei Beginn der juristischen Tätigkeit einstellt. Erst zu diesem Zeitpunkt merkten bisher die frisch gebackenen JuristInnen, dass man als RichterIn und AnwältIn nicht allein mit dem Gesetzbuch zu tun hat, sondern mit Menschen, und dabei oft auch mit verletzten Menschen. Viele KlientInnen klopfen schneller bei RechtsanwältInnen oder beim Gericht an als bei TherapeutInnen oder MediatorInnen, wenn es zu einer Ehekrise oder zum Nachbarschaftsstreit kommt. RichterInnen und AnwältInnen sind in ihrer Arbeit häufig mit zwischenmenschlichen Konflikten konfrontiert, die sie als Person fordern. Ihre Moraldilemmata verdeutlichen, wie zentral im Rechtssystem der Faktor Mensch und wie wichtig für RichterInnen und AnwältInnen die Bewusstwerdung der eigenen Psyche ist. 

Bibliographie

Ehrenzeller, Bernhard & Ludewig-Kedmi, Revital (Hg.) (2006). Moraldilemmata von Richtern und Rechtsanwälten. Berufsschwierigkeiten und deren Bewältigungsstrategien. Dicke Verlag. St. Gallen.

Ludewig-Kedmi, Revital (2001). Opfer und Täter zugleich? Moraldilernma jüdischer Funktionshäftlinge während des Holocaust. Psychosozial-Verlag. Giessen.

Ludewig-Kedmi, R. (2004). «Moraldilemmata von Richtern. Berufsschwierigkeiten und Bewältigungsversuche aus psychologischer Sicht». Schweizerische Zeitschrift für Kriminologie, 1/2004.

Oser, Fritz (2000). Recht und Psychologie In: Schmid, J. et al. (Hg.). Psychologie und Recht. Zürich. Schulthess. 5. 11-30.

Pope, Kenneth S.& Vetter, Valerie A. (1992). Ethical Dilemmas Encountered by Members of the American Psychological Association: A National Survey. In: American Psychologist, vol. 47, No. 3, 379-411.

Reinfried, Hans-Werner (2006). Psychologische Gutachten als Mittel der Delegation rechtlicher Entscheidung. In: Ehrenzeller, B. & Ludewig-Kedmi, R. (Hg.). Moraldileminata von Richtern und Rechtsanwälten. Berufsschwierigkeiten und deren Bewältigungsstrategien. Dicke Verlag. St. Gallen. 5. 92-105.

Sartre, Jean-Paul (1989). Ist der Existentialismus ein Humanismus? Ullstein Sachbuch

 

 

Die Autorin

Dr. phil. Revital Ludewig-Kedmi ist Rechtspsychologin und Gutachterin und beschäftigt sich mit Opfer- und Täterpsychologie sowie mit der Psychologie von juristischen Berufen. Sie leitet das Kompetenzzentrum für Rechtspsychologie an der Universität St. Gallen und führt z.Z. das vom schweizerischen Nationalfonds unterstützte Forschungsprojekt «Moraldilenunata von Richtern und Rechtsanwälten: Berufsschwierigkeiten und Bewältigungsstrategien aus rechtspsychologischer Sicht» durch. Langjährige Tätigkeit in Weiterbildungen von PsychologInnen und JuristInnen. Publikationen u.a. zu den Themen: Rechtspsychologie, Trauma, Familientherapie.

 

Adresse

Kompetenzzentrum für Rechtspsychologie. FAA, Universität St. Gallen. Guisanstr. 92, 9010 St. Gallen.
rechtspsychologie.faa.unisg.ch