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Leena Hässig Ramming
Auswirkungen
einer Straftat auf die Angehörigen am Beispiel strafgefangener
Frauen
Im
Zentrum einer Tat stehen Täter / Täterinnen und Opfer.
Was aber hat die Tat für Auswirkungen auf die Angehörigen,
speziell auf die Kinder von Täterinnen. Ein Bericht aus zwanzig
Jahren psychotherapeutischer Arbeit mit strafgefangenen Frauen und
ihrem Umfeld. Der vorliegende Artikel ist eine Zusammenfassung einer
systematischen Analyse der Biographien von 123 Insassinnen der Anstalten
Hindelbank, die von der Autorin zwischen 1991 und 2001 behandelt
wurden.
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Répercussions
d’un délit sur la parenté à
l’exemple d’épouses de détenus
Au
centre d’un crime ou autre acte délictueux
figurent les délinquant/es et les victimes.
Mais quelles sont les répercussions pour
la parenté, spécialement pour
les enfants des délinquant/es? Compte-rendu
de vingt années d’activité psychothérapeutique
avec des détenues et leur entourage.
Le présent article est le résume
d’une analyse systématique des biographies
de 123 détenues de la prison pour femmes
de Hindelbank. que l’auteure a traitées
entre 1991 et 2001.
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Andres Frau R. lebt in
einem Vorort einer Grossstadt. Sie lebt in einem Eigenheim mit ihrem
Mann und ihrem Sohn. Gas Eigenheim zu besitzen bedeutet nicht nur,
dass sie arbeiten muss, sondern auch, dass sie eine allgegenwärtige
Präsenz ihrer Schwiegereltern akzeptieren muss. Sie erlebt,
dass ihre Schwiegereltern sie fast täglich daran erinnern,
dass sie nur dank deren finanzieller Hilfe ihr Eigenheim hätten.
Sie muss akzeptieren, dass sie in ihrer Pflege des Eigenheimes genauestens
kontrolliert wird, und sie muss insbesondere akzeptieren, dass ihr
Mann sich gegen die Einmischung der Schwiegereltern nicht zu wehren
weiss. Die Spannung zwischen ihr und ihrem Mann wachsen und wachsen
bis zur Unerträglichkeit für sie. Sie sucht den Hausarzt
auf, er empfiehlt eine Zeit des Time-Out. Das wäre hilfreich,
jedoch nicht finanzierbar und entfällt damit. Der Mann sucht
Halt bei seinen Eltern. Die Frau greift beim nächsten Krach
zum Küchenmesser, wehrt sich und tötet hierbei ihren Mann
vor den Augen des Sohnes. Der l5-jährige Sohn nimmt der Mutter
das Messer aus der Hand und ruft die Sanität. Die Mutter steht
unter Schock. Als klar ist, dass der Mann tot ist, kommt die Mutter
in Untersuchungshaft und der Sohn zu den Schwiegereltern. Der Sohn
weigert sich von der ersten Stunde an über das Geschehe zu
sprechen. Er verweigert sich gegenüber der Polizei, der Mutter,
den Schwiegereltern und allen anderen Personen. Die Tötung
seines Vater durch seine Mutter bleibt etwas Unbesprochenes. Der
Sohn verweigert jedoch den Kontakt zur Mutter nicht. Er beginnt
und beendet eine Lehre, findet eine Freundin und nimmt sich nach
drei Jahren ein eigenes Zimmer. Zur gleichen Zeit wird seine Mutter
aus der Gefangenschaft entlassen. Sie besuchen sich gegenseitig,
wohnen jedoch nicht mehr zusammen.
In meiner Tätigkeit als Psychotherapeutin
von strafgefangen Frauen fiel mir auf, dass sich die Güte der
Deliktverarbeitung bei den Angehörigen am deutlichsten in der
Form widerspiegelt, wie sie den Kontakt zur Täterin gestalten.
Die Formen dieser Kontaktgestaltung sind aufschlussreich. Die Entwicklung
der Beziehungen zwischen den Täterinnen und ihren Angehörigen
lassen sich in zwei etwa gleich grosse Gruppen (mit jeweils einer
Unterdifferenzierung) zusammenfassen.
Der Kontakt zu Verwandten bleibt
unverändert Bei der ersten Gruppe scheint das Delikt
keine Veränderung in der Form der familiären und verwandtschaftlichen
Beziehungsgestaltung ausgelöst zu haben und die aktuellen Beziehungen
gestalten sich der jeweiligen Biographie entsprechend. In dieser
Gruppe gibt es einen Anteil an Frauen, welchen es nicht darauf ankommt,
ob sie nun Angehörige haben oder nicht. Sie sind mit der aktuellen
Umgebung ausreichend bedient oder sind durch ihre Biographie familiär
nicht mehr eingebunden. Eine Aufnahme der Beziehungen scheint für
alle wenig sinnvoll. Der andere Teil umfasst Frauen, welche zeitweilig
an der unbefriedigenden Beziehung zu ihrer Familie leiden, welche
z.T. den Kontakt - manchmal auch erfolgreich - suchen, bei welchen
aber eine massive Beziehungsproblematik schon vor dem Delikt bestand
und durch dieses nicht verändert wurde.
Der Kontakt zu Verwandten wird
verändert Bei der zweiten Gruppe, hat das Delikt eine
wesentliche Veränderung der familiären und verwandtschaftlichen
Beziehungen bewirkt. Bei einem Teil dieser Frauen machte die abrupte
Trennung der Angehörigen durch die Inhaftierung, die wesentliche
Traumatisierung der Beteiligten aus. Zum überwiegenden Teil
betrifft dies Mutter-Kind Beziehungen. Eine speziell starke Auswirkung
hat dies auf die Kinder im Vorschulalter. Bei ihnen war das Verlusterlebnis
die vorherrschende Emotion. Bei den Jugendlichen, bzw. jungen Erwachsenen
war Unverständnis und Scham die prägende Emotion. Kinder,
welche zur Schule gingen, also im schulischen Setting eingebunden
waren, verkrafteten die Situation vergleichsweise am besten. Die
intensive Auseinandersetzung mit der Schule und den Peers schien
sie die Trennung besser ertragen zu lassen und sie schienen sich
des Ausmasses der Katastrophe noch nicht so bewusst. Diese Gruppe
erhielt im sozialen Umfeld relativ rasch viel Hilfe, Verständnis
und Wohlwollen. Auch zeigte sich, dass je jünger die Betroffenen
waren, umso mehr Betreuung erhielten sie. Je älter, d.h. je
Jugendlicher sie waren, umso mehr waren sie auf sich selbst und
ihre Eigeninitiative angewiesen. Einzelkinder waren zudem noch mehr
auf sich gestellt, als Kinder mit Geschwistern. Beim anderen
Teil dieser Gruppe handelt es sich um Frauen, bei denen Angehörige
(meistens Kinder oder Jugendliche) bei der Tat anwesend waren und
durch diese traumatisiert wurden. Der eingangs geschilderte Fall
ist ein typisches Beispiel dafür, denn in dieser Gruppe finden
sich häufig Kinder, die erlebt haben, wie ein Elternteil den
andern umbrachte.
Die Hälfte der so betroffenen
Kinder konnte durch externe Hilfe oder durch gute familiäre
Ressourcen die Traumatisierung verarbeiten und den Kontakt zur Mutter
wieder herstellen. Der anderen Hälfte gelang dies nicht, sei
es, dass sie zu wenig oder gar keine Hilfe erhielten, oder sei es,
dass sie auf Grund ihrer Persönlichkeit den Schutz des Schweigens
dem Schmerz der Kommunikation vorzogen. Dies schliesst einen Kontakt
nicht aus, bildet aber häufig die Grundlage für eine schleichende
Entfremdung.
Jean Jean lebte mit seiner
Mutter und seiner älteren Schwester von der Fürsorge.
Der Vater war nicht da, erschien nicht zu existieren. Seine Mutter
galt als kurlige Frau. Als er drei Jahre alt war, war er Zeuge,
wie seine Mutter seine fünfjährige Schwester auf unbeschreiblich
grausame Weise umbrachte. Seine Mutter kam in die Psychiatrische
Klinik, er ins Kinderheim. Die Schizophrenie seiner Mutter wurde
behandelt. Er wurde versorgt. In Kinderheimen und in Pflegefamilien
wuchs er mehr recht als schlecht auf. Mit 21 Jahren, als es darum
ging, selbst feste Bindungen einzugehen, wurde er zum Mörder.
Er brachte ein ihm unbekanntes fünfjähriges Mädchen
um, auf die gleiche Weise, wie es seine Mutter getan hatte. Natürlich
wurde er verurteilt. Und nun soll er auch behandelt werden.
Alle vom Delikt Betroffenen wahrnehmen Um
solchen Verläufen vorzubeugen wäre es zweckmässig,
wenn in den psychiatrischen Täterinnen-Gutachten die Auswirkung
der Tat auf die familiären Beziehungen besser berücksichtigt
würden, eventuell sogar mit empfehlenden Massnahmen für
die Angehörigen. Nicht zu unterschätzen ist auch die Wirkung,
die das Gericht hat, wenn es die Auswirkung der Tat auf die Angehörigen
explizit erwähnt und die Betroffenen ermutigt, etwas für
sich zu unternehmen. Denn erst wenn alle vom Delikt Betroffenen
in ihrem Leiden wahrgenommen und in ihrer Verarbeitung unterstützt
werden, kann der Fall abgeschossen‘ werden. Ganz besonders
gilt dies für Kinder.
Zur
Autorin Leena Hässig Ramming, Iic. phil. I, Fachpsychologin
für klinische Psychologie FSP. Vizepräsidentin der
schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP, Mitarbeiterin
des Forensisch Psychiatrischen Dienstes der Universität
Bern. - leenahaessig@dplanet.ch
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