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Psychologie & Erziehung 2.2006

Leena Hässig Ramming

Auswirkungen einer Straftat auf die Angehörigen am Beispiel strafgefangener Frauen

Im Zentrum einer Tat stehen Täter / Täterinnen und Opfer. Was aber hat die Tat für Auswirkungen auf die Angehörigen, speziell auf die Kinder von Täterinnen. Ein Bericht aus zwanzig Jahren psychotherapeutischer Arbeit mit strafgefangenen Frauen und ihrem Umfeld. Der vorliegende Artikel ist eine Zusammenfassung einer systematischen Analyse der Biographien von 123 Insassinnen der Anstalten Hindelbank, die von der Autorin zwischen 1991 und 2001 behandelt wurden.

 

Répercussions d’un délit sur la parenté à l’exemple d’épouses de détenus

    Au centre d’un crime ou autre acte délictueux figurent les délinquant/es et les victimes. Mais quelles sont les répercussions pour la parenté, spécialement pour les enfants des délinquant/es? Compte-rendu de vingt années d’activité psychothérapeutique avec des détenues et leur entourage. Le présent article est le résume d’une analyse systématique des biographies de 123 détenues de la prison pour femmes de Hindelbank. que l’auteure a traitées entre 1991 et 2001.

 

Andres
Frau R. lebt in einem Vorort einer Grossstadt. Sie lebt in einem Eigenheim mit ihrem Mann und ihrem Sohn. Gas Eigenheim zu besitzen bedeutet nicht nur, dass sie arbeiten muss, sondern auch, dass sie eine allgegenwärtige Präsenz ihrer Schwiegereltern akzeptieren muss. Sie erlebt, dass ihre Schwiegereltern sie fast täglich daran erinnern, dass sie nur dank deren finanzieller Hilfe ihr Eigenheim hätten. Sie muss akzeptieren, dass sie in ihrer Pflege des Eigenheimes genauestens kontrolliert wird, und sie muss insbesondere akzeptieren, dass ihr Mann sich gegen die Einmischung der Schwiegereltern nicht zu wehren weiss. Die Spannung zwischen ihr und ihrem Mann wachsen und wachsen bis zur Unerträglichkeit für sie. Sie sucht den Hausarzt auf, er empfiehlt eine Zeit des Time-Out. Das wäre hilfreich, jedoch nicht finanzierbar und entfällt damit. Der Mann sucht Halt bei seinen Eltern. Die Frau greift beim nächsten Krach zum Küchenmesser, wehrt sich und tötet hierbei ihren Mann vor den Augen des Sohnes. Der l5-jährige Sohn nimmt der Mutter das Messer aus der Hand und ruft die Sanität. Die Mutter steht unter Schock. Als klar ist, dass der Mann tot ist, kommt die Mutter in Untersuchungshaft und der Sohn zu den Schwiegereltern. Der Sohn weigert sich von der ersten Stunde an über das Geschehe zu sprechen. Er verweigert sich gegenüber der Polizei, der Mutter, den Schwiegereltern und allen anderen Personen. Die Tötung seines Vater durch seine Mutter bleibt etwas Unbesprochenes. Der Sohn verweigert jedoch den Kontakt zur Mutter nicht. Er beginnt und beendet eine Lehre, findet eine Freundin und nimmt sich nach drei Jahren ein eigenes Zimmer. Zur gleichen Zeit wird seine Mutter aus der Gefangenschaft entlassen. Sie besuchen sich gegenseitig, wohnen jedoch nicht mehr zusammen.

In meiner Tätigkeit als Psychotherapeutin von strafgefangen Frauen fiel mir auf, dass sich die Güte der Deliktverarbeitung bei den Angehörigen am deutlichsten in der Form widerspiegelt, wie sie den Kontakt zur Täterin gestalten. Die Formen dieser Kontaktgestaltung sind aufschlussreich. Die Entwicklung der Beziehungen zwischen den Täterinnen und ihren Angehörigen lassen sich in zwei etwa gleich grosse Gruppen (mit jeweils einer Unterdifferenzierung) zusammenfassen.

Der Kontakt zu Verwandten bleibt unverändert
Bei der ersten Gruppe scheint das Delikt keine Veränderung in der Form der familiären und verwandtschaftlichen Beziehungsgestaltung ausgelöst zu haben und die aktuellen Beziehungen gestalten sich der jeweiligen Biographie entsprechend. In dieser Gruppe gibt es einen Anteil an Frauen, welchen es nicht darauf ankommt, ob sie nun Angehörige haben oder nicht. Sie sind mit der aktuellen Umgebung ausreichend bedient oder sind durch ihre Biographie familiär nicht mehr eingebunden. Eine Aufnahme der Beziehungen scheint für alle wenig sinnvoll. Der andere Teil umfasst Frauen, welche zeitweilig an der unbefriedigenden Beziehung zu ihrer Familie leiden, welche z.T. den Kontakt - manchmal auch erfolgreich - suchen, bei welchen aber eine massive Beziehungsproblematik schon vor dem Delikt bestand und durch dieses nicht verändert wurde.

Der Kontakt zu Verwandten wird verändert
Bei der zweiten Gruppe, hat das Delikt eine wesentliche Veränderung der familiären und verwandtschaftlichen Beziehungen bewirkt. Bei einem Teil dieser Frauen machte die abrupte Trennung der Angehörigen durch die Inhaftierung, die wesentliche Traumatisierung der Beteiligten aus. Zum überwiegenden Teil betrifft dies Mutter-Kind Beziehungen. Eine speziell starke Auswirkung hat dies auf die Kinder im Vorschulalter. Bei ihnen war das Verlusterlebnis die vorherrschende Emotion. Bei den Jugendlichen, bzw. jungen Erwachsenen war Unverständnis und Scham die prägende Emotion. Kinder, welche zur Schule gingen, also im schulischen Setting eingebunden waren, verkrafteten die Situation vergleichsweise am besten. Die intensive Auseinandersetzung mit der Schule und den Peers schien sie die Trennung besser ertragen zu lassen und sie schienen sich des Ausmasses der Katastrophe noch nicht so bewusst. Diese Gruppe erhielt im sozialen Umfeld relativ rasch viel Hilfe, Verständnis und Wohlwollen. Auch zeigte sich, dass je jünger die Betroffenen waren, umso mehr Betreuung erhielten sie. Je älter, d.h. je Jugendlicher sie waren, umso mehr waren sie auf sich selbst und ihre Eigeninitiative angewiesen. Einzelkinder waren zudem noch mehr auf sich gestellt, als Kinder mit Geschwistern.
Beim anderen Teil dieser Gruppe handelt es sich um Frauen, bei denen Angehörige (meistens Kinder oder Jugendliche) bei der Tat anwesend waren und durch diese traumatisiert wurden. Der eingangs geschilderte Fall ist ein typisches Beispiel dafür, denn in dieser Gruppe finden sich häufig Kinder, die erlebt haben, wie ein Elternteil den andern umbrachte.

Die Hälfte der so betroffenen Kinder konnte durch externe Hilfe oder durch gute familiäre Ressourcen die Traumatisierung verarbeiten und den Kontakt zur Mutter wieder herstellen. Der anderen Hälfte gelang dies nicht, sei es, dass sie zu wenig oder gar keine Hilfe erhielten, oder sei es, dass sie auf Grund ihrer Persönlichkeit den Schutz des Schweigens dem Schmerz der Kommunikation vorzogen. Dies schliesst einen Kontakt nicht aus, bildet aber häufig die Grundlage für eine schleichende Entfremdung.

Jean
Jean lebte mit seiner Mutter und seiner älteren Schwester von der Fürsorge. Der Vater war nicht da, erschien nicht zu existieren. Seine Mutter galt als  kurlige Frau. Als er drei Jahre alt war, war er Zeuge, wie seine Mutter seine fünfjährige Schwester auf unbeschreiblich grausame Weise umbrachte. Seine Mutter kam in die Psychiatrische Klinik, er ins Kinderheim. Die Schizophrenie seiner Mutter wurde behandelt. Er wurde versorgt. In Kinderheimen und in Pflegefamilien wuchs er mehr recht als schlecht auf. Mit 21 Jahren, als es darum ging, selbst feste Bindungen einzugehen, wurde er zum Mörder. Er brachte ein ihm unbekanntes fünfjähriges Mädchen um, auf die gleiche Weise, wie es seine Mutter getan hatte. Natürlich wurde er verurteilt. Und nun soll er auch behandelt werden.

Alle vom Delikt Betroffenen wahrnehmen
Um solchen Verläufen vorzubeugen wäre es zweckmässig, wenn in den psychiatrischen Täterinnen-Gutachten die Auswirkung der Tat auf die familiären Beziehungen besser berücksichtigt würden, eventuell sogar mit empfehlenden Massnahmen für die Angehörigen. Nicht zu unterschätzen ist auch die Wirkung, die das Gericht hat, wenn es die Auswirkung der Tat auf die Angehörigen explizit erwähnt und die Betroffenen ermutigt, etwas für sich zu unternehmen. Denn erst wenn alle vom Delikt Betroffenen in ihrem Leiden wahrgenommen und in ihrer Verarbeitung unterstützt werden, kann der  Fall abgeschossen‘ werden. Ganz besonders gilt dies für Kinder.

 

Zur Autorin
Leena Hässig Ramming, Iic. phil. I, Fachpsychologin für klinische Psychologie FSP.
Vizepräsidentin der schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP, Mitarbeiterin
des Forensisch Psychiatrischen Dienstes der Universität Bern. - leenahaessig@dplanet.ch