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Einführung zum Curriculum

Kontakt: Bei Fragen zum SGRP-Curriculum wenden Sie sich bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.                             zurück zu FACHTITEL


Ziel und Berufsbild        

Ziel des SGRP-Curriculums ist die Qualifizierung der Weiterzubildenden zu fachlich und zwischenmenschlich kompetenten Rechtspsychologinnen und -psychologen sowie die Befähigung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung.

Dem SGRP-Curriculum liegt das folgende Berufsbild zugrunde:

  • Rechtspsycholog*innen beurteilen mit wissenschaftlich fundierten psychologischen Methoden im Auftrag von Behörden und Gerichten rechtlich relevante Fragen, die an das Verhalten und Erleben von Menschen im Kontext von straffälligem Verhalten geknüpft sind.
  • Im Rahmen des Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollzugsrechts schätzen sie die Entwicklung und die Persönlichkeit, die psychische Gesundheit, das Tatverhalten, die Rückfallwahrscheinlichkeit (Risiko- und Schutzfaktoren), die Schuldfähigkeit von Personen und die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ein und geben Massnahmen- und Therapieempfehlungen ab.
  • Sie konzipieren und führen deliktpräventive Interventionen mit Delinquent*innen, Opfern und Dritten in verschiedenen Settings in Übereinstimmung mit den rechtlichen und sozialen System-bedingungen durch.
  • Im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts sowie des Familienrechts klären sie insbe­sondere die Gewaltbereitschaft von Erziehungsberechtigten im Zusammenhang mit der Gestaltung des Obhuts- und Sorgerechts ab.
  • Im Bereich des Polizeirechts vermitteln entsprechend spezialisierte Rechtspsycholog*innen den Polizeibeamt*innen polizeirelevantes Wissen und Können (z.B. Vernehmungs- und Verhandlungstechnik, operative Fallanalyse) und beraten diese bei Hochrisiko­einschätzungen, beim Gewalt- und Bedrohungsmanagement sowie beim Umgang mit den eigenen Gefühlen bei der Ausübung ihres Berufs.
  • Im Bereich des Opferhilferechts klären sie ab, ob und welche psychologische Hilfe Opfer von Gewalt­taten bei der Verarbeitung der erlittenen Grenzverletzungen oder Traumata benötigen.
  • Sie beraten Institutionen des Sozialwesens und der öffentlichen Sicherheit bei Fragen der Prävention von Kriminalität. Sie sitzen zudem als Spezialist*innen polizeilichen Einvernahmen und Gegenüber­stellungen von Opfern bei.
  • Zur Sicherung der wissenschaftlichen Fundierung und Qualität ihrer Tätigkeit sind sie in Forschung und Evaluation im Bereich der Rechtspsychologie tätig.

Weiterbildungsteile und -umfänge

Das SGRP-Curriculum besteht aus den folgenden Weiterbildungsteilen:

  • Wissen und Können: 400 Einheiten
  • Eigene rechtspsychologische Tätigkeit unter Begleitung einer qualifizierten Fachperson: mindestens zwei Jahre zu 80%. Bei kleinerem Beschäftigungsgrad verlängert sich die Dauer entsprechend.
  • Reflektierende Tätigkeit zu Praxis und Theorie im Sinne von Supervision: 150 Einheiten, davon mindestens 50 Einheiten im Einzelsetting
  • mindestens 6 Fallberichte über abgeschlossene und supervidierte rechtspsychologische Gutachten und 4 Fallberichte über deliktpräventive Interventionen (entspricht insgesamt 250 Einheiten)

Sämtliche Weiterbildungsteile sind auf die Entwicklung der für die Berufsausübung notwendigen Kompe­tenzen gemäss den spezifischen Qualitätsstandards der FSP für postgraduale Weiterbildungen im Bereich der Rechtspsychologie vom 29.01.2021 ausgerichtet. Das Kompetenzprofil für den Beruf der*des Rechtspsychologin*en bzw. des Rechtspsychologen beschreibt die im Rahmen der Weiterbildung ange­strebten Kompetenzen.

Aufbau und Inhalt

Das SGRP-Curriculum ist ein individuell-modularer Weiterbildungsgang. Das heisst: Die Weiterzubildende können im Bereich Wissen und Können aus einer Auswahl von Kursen, welche von der SGRP anerkannt worden sind, wählen.

Die besuchten Weiterbildungsveranstaltungen müssen dabei zwingend die folgenden Themenbereiche abdecken:

  • Einführung in die Rechtspsychologie
  • Recht
  • Grundlagen der deliktsorientierten Rechtspsychologie
  • Störungsspezifische Einschätzung der Persönlichkeit im Kontext der Delinquenz
  • Psychopathologie / störungsspezifische deliktpräventive Intervention
  • Psychologische Diagnose- und Begutachtungsverfahren
  • Psychotraumatologie
  • Polizeipsychologie (fakultativ)
  • Ethische Fragestellungen und Verantwortung
  • Kinder- und Jugendpsychologie (fakultativ)Allgemeine anerkannte Veranstaltungen – Verschiedene Themenbereiche

Weiterzubildende können in ihrer Weiterbildung Schwerpunkte setzen in Bezug auf rechtspsychologische Aufgaben im Zusammenhang mit volljährigen oder minderjährigen Personen im strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Kontext. 

Die von der SGRP anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen finden sich im Dynamischen Verzeichnis anerkannter Weiterbildungsveranstaltungen.


Rahmenbedingungen                                                                                                                            
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Dauer: Das SGRP-Curriculum dauert mindestens zwei Jahre und maximal sechs Jahre.

Kosten: Die Gesamtkosten und deren Zusammensetzung sowie die Gebühren für die Verleihung des FSP-Fachtitels in Rechtspsychologie sind im Anhang des Studienreglements aufgeführt.

Titel: Psychologinnen und Psychologen, welche Mitglied der FSP sind und die Weiterbildung erfolgreich absolviert haben, können den Titel «Fachpsychologe/Fachpsychologin für Rechtspsychologie FSP» erlangen.

Reglemente: Die Rahmenbedingungen der Weiterbildung sind in einem Studienreglement sowie in einem Prüfungsreglement geregelt.

Zulassung und Anmeldung

Zum SGRP-Curriculum kann zugelassen werden, wer

  • im Inland ein Hochschulstudium im Hauptfach Psychologie auf Masterstufe an einer Hochschule erfolg­reich absolviert hat oder
  • über einen vom Bund als gleichwertig anerkannten ausländischen Ausbildungsabschluss in Psychologie und
  • über mindestens drei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss des Masterabschlusses in Psychologie verfügt.

Anmeldungen für das reevaluierte SGRP-Curriculum nimmt die SGRP laufend entgegen.

Bewerberi*nnen um einen Weiterbildungsplatz reichen die folgenden Dokumente bei der SGRP ein:

Es sind die folgenden Nachweise für das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen einzureichen:

  • Kopie des inländischen Hochschulabschlussdiploms in Psychologie oder
  • Bestätigung der Psychologieberufe-Kommission des Bundes bezüglich Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses in Psychologie
  • Nachweis der Arbeitstätigkeit durch den Arbeitgeber

Bewerberi*nnen, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.

In diesem Gespräch werden die Beweggründe für die Weiterbildung erörtert und die generelle Eignung eingeschätzt. 


Dynamisches Vorlesungsverzeichnis anerkannter Weiterbildungsveranstaltungen

Das dynamische Verzeichnis umfasst exemplarisch Weiterbildungsveranstaltungen in den folgenden Themenbereichen, welche gemäss SGRP-Curriculum abgedeckt werden müssen:

  • Einführung in die Rechtspsychologie
  • Recht
  • Grundlagen der deliktsorientierten Rechtspsychologie
  • Störungsspezifische Einschätzung der Persönlichkeit im Kontext der Delinquenz
  • Psychopathologie / störungsspezifische deliktpräventive Intervention
  • Psychologische Diagnose- und Begutachtungsverfahren
  • Psychotraumatologie
  • Polizeipsychologie (fakultativ)
  • Ethische Fragestellungen und Verantwortung
  • Kinder- und Jugendpsychologie (fakultativ)
  • Allgemeine anerkannte Veranstaltungen - verschiedene Themenbereiche

Bei den Weiterbildungsveranstaltungen handelt es sich um Kurse, welche die SGRP selbst durchführt sowie um von der SGRP anerkannte Kurse von Kooperationspartnern. Kooperationspartner der SGRP sind schweizerische Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) sowie ausgewählte ausländische Weiterbildungsanbieter (Universitäten und private Institutionen) aus den für die Rechtspsychologie relevanten Bereichen Recht, Psycho­logie und Psychiatrie. Im Rahmen der Kooperationspartnerschaft zwischen den Institutionen und der SGRP findet ein fachlicher Diskurs statt, welcher massgeblich zur Qualitätssicherung und -entwicklung beiträgt. Es finden Weiterbildungsveranstaltungen in den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz statt.

Im Dynamischen Verzeichnis sind zu allen Themenbereichen gemäss Studienreglement Kursbeispiele aufgeführt. Die definitiven Kurse werden zur Planungsmöglichkeit der Absolvent*innen ca. 8-12 Monate vor der Durchführung des Kurses auf der SGRP Homepage veröffentlicht. Einige zentrale SGRP- Kurse werden regel­mässig wiederholt und sind für die Absolvent*innen obligatorisch. Das dynamische Vorlesungs­verzeichnis hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterzubildende können bei der SGRP beantragen, dass bestimmte Kurse von dieser anerkannt werden.


Anbieter                                                                                                                             zurück zu FACHTITEL

Die Postgraduale Weiterbildung in Rechtspsychologie der Schweizerischen Vereinigung für Rechtspsychologie (SGRP) wird von der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie (SGRP) angeboten.

Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtspsychologie ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB und verfolgt u.a. den Zweck, die fachlich fundierte Weiter- und Fortbildung im Bereich der Rechtspsychologie zu fördern.


Rechtsschutz

Gegen Entscheide der Weiterbildungskommission kann die oder der Weiterzubildende innert 30 Tagen ab Zustellung beim Vorstand der SGRP schriftlich Einsprache erheben.

Gegen Einsprache-Entscheide im Zusammenhang mit der Zulassung, der Anrechenbarkeit von Vorleistungen, Prüfungen sowie einen negativen Entscheid der FSP betreffend Titelverleihung kann die oder der Weiter­zubildende mit einer Beschwerde an die Rekurskommission der FSP gelangen.

Auf die Beschwerdeverfahren vor der Rekurskommission FSP findet das Reglement zur Behandlung von Rekursen durch die Rekurskommission (RK) Anwendung.


Qualitätssicherung

Die Weiterbildung ist von der FSP am 10. Februar 2022 erneut anerkannt worden und erfüllt die Qualitäts­standards FSP für postgraduale Weiterbildungen in Rechtspsychologie (Fachtitel) vom 29. Januar 2021 sowie die allgemeinen Anforderungen gemäss Weiterbildungsreglement FSP.

Die SGRP wertet den Weiterbildungsgang systematisch aus, indem sie die Weiterzubildenden anlässlich der Standortgespräche sowie nach Weiterbildungsabschluss mittels standardisiertem Beurteilungsformular die Qualität der Weiterbildung beurteilen lässt. Die SGRP berücksichtigt die Erkenntnisse aus der Qualitätssich­erung und -entwicklung bei der fortlaufenden Planung und Entwicklung des Weiterbildungsgangs.

Weiter sichert die FSP mittels jährlicher Qualitätsberichte die Qualität der Weiterbildung. 


Übergangsbestimmungen

Personen, welche das SGRP-Curriculum vom 26.06.2011 / aktualisierte Fassung vom 01.01.2014 (nachfolgend: altes Curriculum) absolvieren, sind gehalten, die Weiterbildung nach Möglichkeit bis zum 31.12.2024 zu den Bedingungen des alten Curriculums abzuschliessen. Die FSP nimmt Anträge betreffend Ver­leihung des FSP-Fachtitels basierend auf den Bedingungen des alten Curriculums bis zum 31.12.2025 entgegen.

Personen, welche die Weiterbildung gemäss altem Curriculum nicht bis zum 31.12.2024 abgeschlossen haben, können bei der SGRP die Anrechnung der bereits absolvierten Weiterbildungsleistungen an das neue Curriculum beantragen.


                                                                                                                                   
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